Heilmittelbehandlungen per Video jetzt auch in der Ergotherapie möglich

Telemedizinische Leistungen in der Heilmittel-Richtlinie verankert

Seit 1. Oktober 2022 sind auch im Bereich der Ergotherapie telemedizinische Leistungen (Videotherapie) möglich. Bereits seit Anfang April 2022 waren die ersten Heilmittelbehandlungen per Video bei der allgemeinen Krankengymnastik und Atemtherapie sowie bei Anamnese und Interventionen in der Ernährungstherapie verordnungsfähig (mehr erfahren »).

Unter telemedizinischen Leistungen sind vorrangig Onlinebehandlungen per Videoübertragung zwischen Patient und Heilmittelerbringer in Echtzeit zu verstehen. Aufgezeichnete Videofilme oder digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen demnach keine Behandlung im Sinne der Richtlinie dar.

Die Preise der telemedizinischen Leistungen im Bereich Ergotherapie sind dieselben wie bei der Behandlung in Präsenz. Der erste Termin einer Ergotherapie erfordert immer eine Präsenzbehandlung.

Folgende Leistungen können nicht per Videotherapie durchgeführt werden:

  • thermische Leistungen
  • temporäre ergotherapeutische Schiene
  • verordnete Hausbesuche

Das ändert sich für verordnende Ärzte und Psychotherapeuten

Als verordnender Arzt oder Psychotherapeut entscheiden Sie, ob eine Heilmittel­behandlung per Telemedizin ausgeschlossen ist oder eine Videobehandlung erfolgen kann. Falls es einen Hinderungsgrund für eine Heilmittelbehandlung per Video gibt, können Sie diese mit einem entsprechenden Hinweis auf dem Muster 13 im Feld „ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise“ ausschließen. Ergibt sich im Laufe der Behandlung, dass trotz des vorherigen Ausschlusses eine Behandlung per Video doch geeignet ist, so ist dies im Einvernehmen zwischen Ihnen und dem Patienten immer noch möglich.

Sofern Sie die telemedizinische Heilmittelbehandlung nicht ausgeschlossen haben, trifft der Patient mit dem Heilmitteltherapeuten gemeinsam die Entscheidung, wie die Therapie durchgeführt wird.

Eine persönlich erbrachte Heilmitteltherapie hat Vorrang vor einer telemedizinischen Leistung, sofern das Therapieziel sonst nicht im gleichen Maß erreicht werden kann. Ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz ist jederzeit möglich.

Übergangsregelung für Videotherapie bei der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Bitte beachten Sie, dass es im Rahmen einer Übergangsregelung seit 1. September 2022 ebenfalls möglich ist, im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie Heilmittelbehandlungen per Video zu verordnen. Die Übergangsvereinbarung gilt, bis eine Entscheidung im laufenden Schiedsamtverfahren getroffen worden ist. Die vollständigen Kriterien können Sie der Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Versorgung mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie entnehmen.