Erhöhung der Impfvergütung zum 1. Juli 2025 für Versicherte der AOK Baden-Württemberg und SVLFG

Tatsächlicher Aufwand der Praxen für Impfleistungen wird besser abgebildet

Die KVBW hat sich mit der AOK Baden-Württemberg (AOK BW) sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum 1. Juli 2025 darauf geeinigt, die Vergütung für Schutzimpfungen grundsätzlich um 4,13 Prozent zu erhöhen. Mit dieser Vergütungserhöhung wird sowohl der tatsächliche Aufwand in den Praxen besser abgebildet als auch die wirtschaftliche Grundlage für die Durchführung von Impfleistungen im vertragsärztlichen Bereich gestärkt.

Mehraufwand bei COVID-19-Impfung: Zuschlag weiterhin gültig

Neben der Vergütungserhöhung für Versicherte der AOK und SVLFG konnte die Laufzeit des bereits bekannten Zuschlags für den Mehraufwand bei COVID-19-Impfungen in Höhe von 3,00 € mit den Ersatzkassen, den Betriebskrankenkassen, der IKK classic und der KNAPPSCHAFT verlängert werden. Auch für Versicherte der AOK BW und der SVLFG wird der Zuschlag in Höhe von 3,00 € weiterhin vergütet.

Eine Übersicht über die aktuell gültige Impfvergütung sowie unsere Impfziffern-Übersicht mit den aktuellen Regelungen zum Bezugsweg finden Sie unten zum Download.

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