Einigung über den Orientierungswert 2025 auf Bundesebene
Auf Bundesebene ist am 16. September 2024 zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband eine Einigung über den Orientierungswert 2025 zustande gekommen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg informiert darüber in einer Schnellinformation.
Danach erhöht sich der Punktwert ab 1. Januar 2025 um 3,85 Prozent. Damit fließen 2025 zusätzlich 1,7 Mrd. Euro in die ambulante Versorgung. Insgesamt stehen für die ambulante Versorgung in Deutschland dann rund 49 Mrd. Euro zur Verfügung. Die eigentlichen Honorarverhandlungen auf Landesebene folgen noch und beginnen in Baden-Württemberg in den nächsten Wochen.