DMP-Leistungen über die KVBW abrechnen

Auch bei hausarztzentrierter Versorgung ist die KVBW Ihr Abrechnungspartner

DMP-Leistungen, die Sie bei Patientinnen und Patienten erbringen, die an einem Vertrag der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, können Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abrechnen. Es gibt bei diesen Patienten keine Einschränkungen.

DMP-Leistungen sind zwar Bestandteil der hausarztzentrierten Versorgung, aber die Anforderungen und die Vergütung im DMP werden in Verträgen zwischen den Krankenkassen und der KVBW vereinbart. 

Die Abrechnung von DMP-Leistungen läuft traditionell mit allen Kassen über die KV. Nur bei der AOK wurde punktuell für HZV-Versicherte davon abgewichen. Im Sinne der Einheitlichkeit sollte auch für diese Versicherten die Abrechnung über die KVBW erfolgen, da hier sämtliche weitere Betreuung erfolgt.

KVBW bietet umfangreichen Service zu den DMP-Programmen

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg erbringt im Zusammenhang mit den DMP zahlreiche Serviceleistungen, die weit über die eigentliche Abrechnung hinausgehen und unabhängig davon sind, ob im konkreten Fall der Patient selektivvertraglich betreut wird.

So steht Ihnen selbstverständlich bei Fragen zur Abrechnung bei allen Versicherten unsere Abrechnungsberatung zur Verfügung. Auch die Dokumentationen für selektivvertraglich betreute Patienten können uneingeschränkt über unser Mitgliederportal an die Datenannahmestelle weiter gegeben werden. Für diesen Service erhält die KVBW nur dann eine Gegenfinanzierung, wenn auch die Abrechnung der DMP-Leistungen über die KV erfolgt.  

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