Erneute retrospektive Erhöhung der Heilmittel-Richtwerte 2025
Die Heilmittel-Richtwerte wurden aufgrund von weiteren Preissteigerungen – nun im Bereich der Podologie und Ergotherapie – erneut angepasst.
Diese neuen, mit den Krankenkassen vereinbarten Richtwerte gelten rückwirkend für alle Verordnungen ab dem 1. Januar 2025 und werden im Rahmen der Heilmittel-Richtwertprüfung für das gesamte Jahr herangezogen. Die Richtwertprüfung erfolgt damit auf Basis der vollständig an die Preissteigerungen angepassten Richtwerte.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg informiert darüber in einer aktuellen Schnellinformation.
Die aktualisierte Übersicht der Heilmittel-Richtwerte 2025 finden Sie unten zum Download.
Dokumente zum Download
- Heilmittel-Richtwerte 2025
- Heilmittel Richtwertvereinbarung 2025
- Schnellinfo: Retrospektive Erhöhung der Heilmittel-Richtwerte 2025
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