Neue Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsziele vereinbart

Verordnungshinweis (Anlage 92) ab sofort im Mitgliederportal abrufbar

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die Krankenkassen in Baden-Württemberg haben im Rahmen der Heilmittelvereinbarung 2026 neue Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsziele definiert.

Zielvereinbarung

In der Anlage zur Heilmittelvereinbarung 2026 wurden die drei folgenden Wirtschaftlichkeitsziele arztgruppenspezifisch festgelegt:

  • Heilmittelverordnungen mit vorrangingen Heilmitteln
    Wirtschaftlichkeitsziel 1
    Durchschnittliche Anzahl Behandlungseinheiten je Rezeptpatient bei vorrangigen Heilmitteln (laut Heilmittel-Richtlinie)
  • Heilmittelverordnungen mit ergänzenden Heilmitteln
    Wirtschaftlichkeitsziel 2

    Anteil Rezepte mit ergänzenden Heilmitteln an  Heilmitteln gesamt (vorrangige Heilmittel, ergänzende Heilmittel, standardisierte Heilmittel-Kombinationen) im Leistungsbereich Physiotherapie
  • Verordnungen von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapien (Logopädie)
    Wirtschaftlichkeitsziel 3

    Anteil Rezepte Logopädie-Einzeltherapie 30 Minuten an allen Logopädie-Einzel­therapien

Die vereinbarten Ziele sollen eine wirtschaftliche Heilmittelversorgung fördern und die Einhaltung Ihres Heilmittel-Richtwertvolumens – durch erreichte Zielvorgaben – erleichtern. Die Wirtschaftlichkeitsziele haben einen rein informativen Charakter und unterliegen keiner gesonderten Prüfung.

Neuer Verordnungshinweis im Mitgliederportal (Anlage 92)

Mit dem „Verordnungshinweis Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsziele“ (Anlage 92) informieren wir Sie ab sofort über die definierten Ziele und deren praxisindividuelle Einhaltung. Sofern Sie zu den vereinbarten Zielgruppen Verordnungen ausgestellt haben, werden wir Ihnen die Zielerreichung je Quartal – zusammen mit der Heilmittel-Informationsstatistik (Anlage 70) – im Mitgliederportal quartalsweise ausweisen.

Um Ihnen frühzeitig eine Orientierung zu geben, haben wir die Zielvorgaben 2026 bereits auf die Verordnungen des Jahres 2025 angewendet und weisen Ihnen die Zielerreichung nun erstmals mit diesem Verordnungshinweis aus.

Wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigung im Nachrichtencenter des Mitgliederportals aktiviert haben, erhalten Sie eine E-Mail, sobald ein aktueller Verordnungshinweis im Dokumentenarchiv verfügbar ist. 

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