Erneute retrospektive Erhöhung der Heilmittel-Richtwerte 2025

Neue Heilmittel-Richtwerte für das Jahr 2025

Die Heilmittel-Richtwerte wurden aufgrund von weiteren Preissteigerungen – nun im Bereich der Podologie und Ergotherapie – erneut angepasst. 

Diese neuen, mit den Krankenkassen vereinbarten Richtwerte gelten rückwirkend für alle Verordnungen ab dem 1. Januar 2025 und werden im Rahmen der Heilmittel-Richtwertprüfung für das gesamte Jahr herangezogen. Die Richtwertprüfung erfolgt damit auf Basis der vollständig an die Preissteigerungen angepassten Richtwerte. 

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg informiert darüber in einer aktuellen Schnellinformation.

Die aktualisierte Übersicht der Heilmittel-Richtwerte 2025 finden Sie unten zum Download.