Videosprechstunde
Betreuung von Patienten per Telemedizin
Eine Alternative für den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Konsultation per Video. Sie ist bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht in der Praxis in Behandlung war.
Videosprechstunde: So einfach geht es
- Registrierung bei einem KBV-zertifizierten Videodienstanbieter
Liste KBV-zertifizierter Videodienstanbieter - Anzeige bei der KV
Meldeformular Videodienstanbieter (Videosprechstunde)
Anzeige genügt. Sie müssen keine Bestätigung oder Genehmigung der KV abwarten.
Praxen benötigen:
- Internetanbindung mit den für Praxen empfohlenen Firewall-Einstellungen
- Bildschirm (Monitor/Display), Kamera, Mikrofon, Lautsprecher
- Einwilligung des Patienten
Patienten benötigen:
- Internetanbindung
- PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
Voraussetzungen und Abrechnungsregeln
Videosprechstunden vorerst unbegrenzt möglich
KBV und GKV-Spitzenverband haben die Obergrenzen für die Videosprechstunde vorerst bis 30. Juni 2021 weiter ausgesetzt. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht wie üblich auf jeden fünften Patienten limitiert.
Psychotherapie per Video
Auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dürfen bestimmte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. In Ausnahmefällen kann eine Psychotherapie derzeit auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt vor Ort mit einer Psychotherapeutischen Sprechstunde und einer Probatorischen Sitzung als Videosprechstunde beginnen, beispielsweise wenn dem Patienten ein Aufsuchen der Praxis nicht zumutbar ist. Diese Sonderregelung während der Coronakrise sollte besonderen Einzelfällen vorbehalten bleiben. Die Akutbehandlung und Gruppentherapien sind weiter nicht als Videosprechstunde möglich.
eGK-Daten bei Kontakt nur per Telefon oder Video
- Patient ist der Praxis bekannt, war im Quartal noch nicht da: Versichertendaten aus der Patientenakte übernehmen.
- Patient war noch nie in der Praxis: Versichertendaten erfragen bzw. den Patienten auffordern, seine eGK in die Kamera zu halten und den Versicherungsschutz mündlich zu bestätigen. Zu erfassen sind:
- Name, Vorname / Wohnort (PLZ) / Geburtsdatum / Krankenkasse / Versichertenstatus (M, F, R)
- Name, Vorname / Wohnort (PLZ) / Geburtsdatum / Krankenkasse / Versichertenstatus (M, F, R)
- KBV-Praxisinfo Coronavirus: In welchen Fällen das Einlesen der eGK entfällt
Telefonkonsultation: Corona-Sonderregel
Psychotherapeuten und Ärzte können ihre Patienten jetzt wieder öfter und länger telefonisch betreuen. Die Corona-Sonderregel zu GOP 01433 (154 Punkte / 16,92 Euro) und GOP 01434 (65 Punkte / 7,14 Euro) ist wieder da (siehe Telefonkonsultationen »). Rezepte nach Telefon-Anamnese sind derzeit ebenfalls möglich (siehe Corona-Pandemie: Sonderregeln für verordnete Leistungen »).