Videosprechstunde
Betreuung von Patienten per Telemedizin
Eine Alternative für den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Konsultation per Video. Sie ist bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht in der Praxis in Behandlung war.
Videosprechstunde: So einfach geht es
- Registrierung bei einem KBV-zertifizierten Videodienstanbieter
Liste KBV-zertifizierter Videodienstanbieter - Anzeige bei der KV
Meldeformular Videodienstanbieter (Videosprechstunde)
Anzeige genügt. Sie müssen keine Bestätigung oder Genehmigung der KV abwarten. Bei einem Leistungsortwechsel, muss der KV erneut bestätigt werden, dass ein zertifizierter Videodienstanbieter genutzt wird.
Praxen benötigen:
- Internetanbindung mit den für Praxen empfohlenen Firewall-Einstellungen
- Bildschirm (Monitor/Display), Kamera, Mikrofon, Lautsprecher
- Einwilligung des Patienten
Patienten benötigen:
- Internetanbindung
- PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
Voraussetzungen und Abrechnungsregeln
Videosprechstunden wieder begrenzt
Nach dem Wegfall der Corona-Sonderregelung sind Fallzahl und Leistungsmenge bei der Videosprechstunde wieder begrenzt. Ärzte und Psychotherapeuten dürfen maximal 30 Prozent ihrer Patienten (Behandlungsfälle) ausschließlich per Video behandeln. Leistungen, die in einer Videosprechstunde durchgeführt werden können, sind je Behandler pro Quartal auf 30 Prozent je GOP limitiert.
Ausnahme für Psychotherapeuten: Die Obergrenze gilt nicht bezogen auf jede einzelne GOP, sondern auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal abgerechneten GOPs des Kapitels 35, die per Videosprechstunde zulässig sind. Ausnahme davon ist die psychotherapeutische Akutbehandlung nach der GOP 35152. Für diese Leistung gilt weiterhin die GOP-bezogene Begrenzung. Sie darf weiterhin für sich genommen nur zu maximal 30 Prozent per Video stattfinden.
Psychotherapie per Video
Auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dürfen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Für den Beginn einer Psychotherapie ist allerdings der persönliche Kontakt zwischen Patient und Therapeut zwingend erforderlich. Das Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) und probatorische Sitzungen dürfen nicht per Video stattfinden.
Diese Leistungen der Psychotherapie per Video sind dauerhaft möglich:
- Akutbehandlung mehr erfahren »
- Gruppentherapie und gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
- Einzeltherapie
- fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen (zum Beispiel: psychotherapeutisches Gespräch nach GOP 22220 und 23220)
eGK-Daten bei Kontakt nur per Telefon oder Video
- Patient ist der Praxis bekannt, war im Quartal noch nicht da: Versichertendaten aus der Patientenakte übernehmen.
- Patient war noch nie in der Praxis: Versichertendaten erfragen bzw. den Patienten auffordern, seine eGK in die Kamera zu halten und den Versicherungsschutz mündlich zu bestätigen. Zu erfassen sind:
- Name, Vorname / Wohnort (PLZ) / Geburtsdatum / Krankenkasse / Versichertenstatus (M, F, R)