Weitere Antidiarrhoika für Säuglinge und Kleinkinder verordnungsfähig
Saccharomyces-boulardii-haltige Antidiarrhoika können jetzt bereits für Säuglinge ab dem siebten Lebensmonat verordnet werden. Racecadotril-haltige Arzneimittel sind neu für Säuglinge ab dem vierten Lebensmonat und für Kleinkinder verordnungsfähig.
Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bestehende eingeschränkte Verordnungsfähigkeit von Mitteln gegen Durchfallerkrankungen für Säuglinge und Kleinkinder in Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie erweitert. Voraussetzung für die Verordnung ist, dass für das jeweilige Alter eine Zulassung besteht und die Anwendung zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen erfolgt.
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