Weitere Antidiarrhoika für Säuglinge und Kleinkinder verordnungsfähig

Änderung der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie zum 11. Februar 2020

Saccharomyces-boulardii-haltige Antidiarrhoika können jetzt bereits für Säuglinge ab dem siebten Lebensmonat verordnet werden. Racecadotril-haltige Arzneimittel sind neu für Säuglinge ab dem vierten Lebensmonat und für Kleinkinder verordnungsfähig.

Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bestehende eingeschränkte Verordnungsfähigkeit von Mitteln gegen Durchfallerkrankungen für Säuglinge und Kleinkinder in Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie erweitert. Voraussetzung für die Verordnung ist, dass für das jeweilige Alter eine Zulassung besteht und die Anwendung zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen erfolgt.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025