Vertragsanpassung DMP Brustkrebs
Aufgrund einer Vertragsanpassung wird die Dokumentationssoftware für das Disease-Management-Programm Brustkrebs zum 1. Oktober 2024 geändert.
Für die Praxis bedeutet das:
- Konsultationen von Patientinnen, die ab dem vierten Quartal 2024 erfolgen, müssen mit der aktualisierten Software dokumentiert werden.
- Für Patientinnen aus den vorherigen Quartalen muss die derzeit aktuelle bzw. alte Software verwendet werden.
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt, alle Dokumentationen für das zweite und dritte Quartal 2024 bis Ende September abzuschließen und zu versenden, um potenziell auftretende Probleme bei der parallelen Nutzung von zwei Software-Versionen zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Software-Aktualisierung und zu den zugrundeliegenden Änderungen bei der Dokumentation bietet die am Textende verlinkte KBV-Praxisnachricht.
Neues Feld zur Festlegung des zukünftigen Dokumentationsintervalls
Bitte geben Sie hier an, in welchem zeitlichen Abstand Sie unter Berücksichtigung des Nachsorgeintervalls und der individuellen Situation der Patientin die nächste Dokumentation erstellen wollen: halbjährlich oder häufiger bzw. jährlich.
Bitte beachten Sie: Ihre Angabe bestimmt das zukünftige Intervall, in dem für die Patientin Dokumentationen vorliegen müssen. Fehlen zwei Dokumentationen in Folge, muss die DMP-Teilnahme der Patientin beendet werden.
Bisher wurden die Ausschreibeprozesse anhand des Datums der Diagnose und der entsprechend von den Krankenkassen berechneten Dokumentationsintervalle eingeleitet. Ab 1. Oktober 2024 ist die Grundlage für die Ausschreibeprozesse die Einhaltung dieser durch die Praxis selbst angegebenen Intervalle. Das Intervall kann und darf von den Leitlinien-Empfehlungen zur Wiedervorstellung der Patientin abweichen. Die Angabe des Intervalls kann bei jeder Dokumentation durch die Praxis geändert werden.
Medizinische Änderungen im Überblick
Das Disease-Management-Programm (DMP) Brustkrebs wurde an den neuesten medizinischen Wissensstand angepasst. Wesentliche Änderungen betreffen folgende Aspekte:
- Empfehlung zur brusterhaltenden Operation (OP) bei multizentrischen Karzinomen
- Kriterien für eine Strahlentherapie nach brusterhaltender OP
- Empfehlungen zur operativen Entfernung der Lymphknoten im Achselbereich, die in bestimmten Konstellationen verzichtbar ist
- Kriterien für eine adjuvante Chemotherapie einschließlich der Informationen von Biomarker-Tests
- ausdifferenzierte Intervalle der Nachsorgeuntersuchungen