Rechtzeitig beantragen! Weiterbildungsbefugnis nach „neuem“ Recht

Weiterbildungsordnung: Übergangsregelung läuft am 30. Juni 2023 aus

Beschäftigen Sie einen Arzt in Weiterbildung oder planen Sie, dies zu tun und verfügen noch über eine Weiterbildungsbefugnis (WBB) auf Basis der Weiterbildungsordnung (WBO) 2006?  Dann beachten Sie bitte: Beantragen Sie schnellstmöglich eine Weiterbildungsbefugnis nach der Weiterbildungsordnung 2020 bei der Landesärztekammer. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Ab 1. Juli 2023 Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2020 Pflicht

Die Übergangsfrist für eine Genehmigung auf Basis der Weiterbildungsbefugnis 2006 endet zum 30. Juni 2023. Bislang war es möglich, dass Sie mit einer Weiterbildungsbefugnis nach „alter“ WBO 2006 auch nach „neuer“ WBO 2020 weiterbilden konnten. 

Ab dem 1. Juli 2023 benötigen Sie für die Weiterbildung zwingend eine Weiterbildungsbefugnis nach der Weiterbildungsordnung 2020. Mit den „alten“ Befugnissen können dann nur noch Ärztinnen und Ärzte weitergebildet werden, die ihre Weiterbildung aufgrund von Übergangsbestimmungen nach altem Recht abschließen wollen. 

Genehmigung eines Arztes in Weiterbildung bei der KVBW

Wenn Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) einen Antrag auf Genehmigung eines Arztes in Weiterbildung stellen oder eine bestehende Genehmigung verlängern wollen, ist dies spätestens ab dem 1. Juli 2023 nur noch unter Vorlage der Weiterbildungsbefugnis nach der WBO 2020 möglich. Je nach Weiterbildungszeitraum ist bereits ab April 2023 eine „neue“ Weiterbildungsbefugnis vorzulegen.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025