Mistelpräparate bei Krebserkrankungen
Rezeptfreie homöopathische und anthroposophische Mistelpräparate sind in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität erstattungsfähig, sofern sie als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung gelten.
Auf Mistellektin normiert? Homöopathie vs. Allopathie
Diese Rechtsauffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu homöopathischen bzw. anthroposophischen Mistelpräparaten gilt unabhängig davon, ob diese Präparate auf Mistellektin normiert sind. Allopathische Phytopharmaka müssen hingegen auf Mistellektin normiert sein. Zu dieser Thematik informiert der KVBW-Vorstand in einer aktuellen Schnellinformation, die unten zum Download zur Verfügung steht.
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