KVBW sieht Notdienstgesetz mit gemischten Gefühlen

Erfolg bedarf Verbindlichkeit aller Beteiligten und Respekt vor begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen

Das angedachte neue Gesetz zur Reform des Notdienstes ist in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf ein gemischtes Echo gestoßen.

„Wir sind froh, dass die Bundesregierung sich dieses Themas annimmt und hoffen, dass das Gesetz dann auch verabschiedet wird. Der Handlungsbedarf ist hoch, wir brauchen Verbesserungen. Der Gesetzentwurf weist deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Entwurf der Vorgängerregierung auf. Es ändert aber nichts daran, dass einige grundlegend falsche Weichenstellungen in den Regelungen verankert sind“, kommentierte der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Karsten Braun, den Entwurf.

„Das Gesetz weitet das Leistungsspektrum für die Patientinnen und Patienten aus. Auf das Gesundheitswesen kommen daher zusätzliche Kosten zu, was die Finanzkrise der Krankenkassen weiter verschärft. Weiter bedauern wir, dass erneut keine Verpflichtung für die Patientinnen und Patienten aufgenommen wurde, nur die für die Beschwerden jeweils richtigen Strukturen zum richtigen Zeitpunkt aufzusuchen. Das könnte man gut mit einem Ticketsystem regeln, das den Zutritt zu einer Notaufnahme oder einer Bereitschaftspraxis ermöglicht.“

Regelung zu 24/7-Hausbesuchsdienst mutet absurd an

Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt ergänzte: „Geradezu absurd mutet aber die Regelung an, dass ein 24/7-Hausbesuchsdienst eingerichtet werden muss. Niemand hat auch nur ansatzweise eine Vorstellung, woher die Ärztinnen und Ärzte kommen sollen, die dafür tagsüber zur Verfügung stehen sollen. Denn diese Hausbesuche nur mit nicht-ärztlichem Personal durchzuführen, ist völlig unrealistisch – davon abgesehen, dass es auch dieses Personal nicht gibt. Es wird immer ein ärztliches Back-up brauchen. Sollen die Ärzte dann aus den Praxen abgezogen werden und damit nicht für die Regelversorgung zur Verfügung stehen? Ganz abgesehen davon, dass wir komplett unwirtschaftliche Doppelstrukturen schaffen würden.“

Weiter kritisiert der Vorstand, dass die Aufgaben in Bezug auf die Terminvermittlung weiter ausgebaut werden, ohne das ambulante System entsprechend zu ertüchtigen. „Wir werden künftig in viel größerem Umfang Termine vermitteln müssen, wobei unklar ist, wo die eigentlich herkommen sollen. Unverständlich ist, warum wir auch samstags Strukturen vorhalten müssen, um Patientinnen und Patienten Arzttermine vermitteln zu müssen.“

Lob für die angedachte Bildung Integrierter Notfallzentren

Die Vorstände lobten die Vorstellungen über die Bildung von Integrierten Notfallzentren (INZ). In den INZ soll künftig die Notdienstversorgung stattfinden, wenn die Arztpraxen geschlossen haben und kein Fall für den Rettungsdienst vorliegt. „Die Vorgaben über die Standortkriterien und die Regularia hören sich größtenteils vernünftig an. Damit können wir arbeiten und sehen es als Vorteil an, dass die Strukturen der Krankenhäuser und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stärker zusammenrücken“, erläuterte Dr. Reinhardt. „Ebenso begrüßen wir es, dass die Rettungsleitstellen und die 116117 miteinander vernetzt werden sollen. So ist vorgesehen, dass es digitale Fallübergaben gibt. Unabdingbar ist es dafür, dass sich die Leitstellen zumindest in einem Bundesland auf ein System verständigen, was bisher im Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist.“

Letzte Aktualisierung: 05.12.2025