Jetzt mal halblang – „Die Vermischung zwischen Krankenstand und Telefon-AU ist irreführend“

KVBW-Vorstände äußern sich zur aktuellen Diskussionen um die telefonische Krankschreibung

Aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg geht die aktuelle Diskussion um die telefonische Krankschreibung („Telefon-AU“) am Thema vorbei.

Vorstandschef Dr. Karsten Braun sagte dazu: „Ich glaube, es wäre gut, wenn die Diskussion wieder auf die Sachebene zurückgeführt wird und alle mal ein wenig halblang machen. Vor allem wehren wir uns entschieden dagegen, dass unseren Ärztinnen und Ärzten irgendwelche Gefälligkeits-Atteste vorgeworfen werden. Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist eine Einschätzung ärztlichen Handelns. Die Krankschreibung per Telefon kann dabei in vielen Fällen sinnvoll sein, in anderen Fällen ist sie es nicht, und ist dann auch gar nicht zulässig. Das trifft etwa auf in der Praxis bisher unbekannte Patienten zu.“ 

Braun ergänzte: „Wir haben steigende Patientenzahlen in den Haus- und Facharztpraxen. Die Vermischung zwischen der Zahl der Krankentage und der Telefon-AU ist eine Scheindebatte. Die eigentliche Frage ist, ob für kurze krankheitsbedingte Fehlzeiten überhaupt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingefordert werden sollte und ob diese Fehlzeiten dann zu Lasten von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gehen sollten. Wäre das anders als bisher, entfiele die aktuell diskutierte Frage zur Telefon-AU. Das ist aber keine ärztlich, sondern gesellschaftlich bzw. politisch oder zwischen den Tarifpartnern zu lösende Frage. Die telefonische AU-Bescheinigung spielt mit einem Prozent der AU-Fälle jedenfalls keine Rolle im Zusammenhang mit den vergleichsweise tatsächlich hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten in Deutschland. Sie ist für kranke Patienten und Patientinnen gut und schützt andere im Wartezimmer. “

Praxen von allem entlasten was nicht der Versorgung dient

Brauns Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt ergänzte: „Das ärztliche Handeln ist entscheidend vom Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bestimmt. Der Patient muss darauf vertrauen, dass der Arzt oder die Ärztin neben der Untersuchung auch durch Medikation, Verordnung und gegebenenfalls auch mit einer AU-Bescheinigung bedarfsgerecht auf seine Beschwerden eingeht. Da die Arztzeit kostbar ist, müssen wir die Praxen von allem entlasten, was nicht unmittelbar der Versorgung dient. Hierbei gibt es viel Luft nach oben. Und es geht.“ Reinhardt verwies auf eine Vereinbarung mit dem Land in einem vergleichbaren Umfeld: „Gemeinsam mit dem Land ist es uns gelungen, die Kinderärzte zu entlasten. Denn der bürokratische Aufwand für die Feststellung der Kita-Tauglichkeit wurde deutlich verringert. Vergleichbar könnte auch bei den AU-Bescheinigungen darüber nachgedacht werden, in welche Fällen eine AU-Bescheinigung überhaupt erforderlich ist.“

Letzte Aktualisierung: 21.01.2026