Hohes Einsparpotenzial vorhanden
Mit einem eigenen Forderungskatalog haben die in der FALK-Kooperation zusammengeschlossenen Kassenärztlichen Vereinigungen Einsparpotenziale im Gesundheitswesen formuliert. Die FALK-KVen, bestehend aus den Kassenärztlichen Vereinigungen in Bayern, Baden-Württemberg (KVBW), Rheinland-Pfalz, Hessen, dem Saarland, Nordrhein, Westfalen-Lippe und Mecklenburg-Vorpommern, reagieren damit auf ein entsprechendes Papier des GKV-Spitzenverbandes mit einem Sparpaket.
Kritik an nicht vorhandenem Einsparpotential bei Kassen
Der Vorstand der KVBW kritisiert an den Einsparvorschlägen der Krankenkassen vor allem, dass sie selbst keine Vorschläge für Einsparungen bei sich selbst unterbreitet haben. Vorstandschef Dr. Karsten Braun dazu: „Es ist schon merkwürdig, dass die Kassen kein Einsparpotenzial bei sich selbst sehen. Das empfinde ich als eine schwache Leistung.“
Dr. Doris Reinhardt, die stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW, stellte klar, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihren Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung schon heute leisten. „Wir haben in diesem Jahr einen sehr moderaten Honorarabschluss vereinbart. Den Beteiligten an der ambulanten Versorgung kann niemand fehlende Solidarität und mangelndes Verantwortungsbewusstsein vorwerfen.“
Braun weiter: „Zudem bedaure ich, dass die Krankenkassen nicht analysiert haben, wo denn die Hauptlast der Versorgung liegt und diese dann auch stärken. Denn in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden weit über 90 Prozent der medizinischen Behandlungen vorgenommen – effizient, sparsam und mit hoher Qualität. Einsparungen im Gesundheitswesen müssten daher daran ansetzen, dass die ambulante Versorgung gestärkt wird.“ Er ergänzt: „Besonders ärgert uns das Rumgenörgle an der Entbudgetierung der Haus- und Kinderärzte. Es muss schon mal jemand den Patienten erklären, warum auf der einen Seite dringend Facharzttermine benötigt werden, auf der anderen Seite dann aber budgetiert wird. Das bedeutet, dass weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen, als Behandlungsbedarf vorhanden ist. Damit fehlt ein entscheidender Punkt, der dann auch zur Ehrlichkeit gegenüber den Patientinnen und Patienten gehört: Wenn nur eine begrenzte Menge an Mitteln zur Verfügung steht, dann müssen auch die Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten klarstellen, dass nicht alle Behandlungen und alle Termine stattfinden können und dies ihrerseits so erwünscht ist. Es kann nicht sein, dass die Diskussion mit den Patienten am Tresen der Arztpraxen stattfindet und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen das ausbaden müssen.“
Für Reinhardt ist klar: „Die Förderung von Erst-, Hausarztvermittlungs- und Akutterminen bei Fachärzten hat die bedarfsnotwendigen Behandlungstermine für die Patientinnen und Patienten in den Praxen stabilisiert. Aber natürlich kann sie das Problem nicht lösen. Wenn uns auch im fachärztlichen Bereich die Versorgung schrittweise wegbricht, dann fehlen einfach Termine. Das ändert aber nichts daran, dass die Förderung dieser Termine unbedingt beibehalten werden muss.“
Das FALK-Papier „GKV-Sparpläne gefährden ambulante Versorgung – wo sparen wirklich notwendig wäre!“ ist hier einsehbar: