Gesundheitsuntersuchung: Plasmaröhrchen für Nüchtern-Glukose frei wählbar

Richtigstellung zum Rundschreiben September 2019

In unserem jüngsten Rundschreiben (Informationen zur Abrechnung der GOP 32881 auf Seite 3) wurde versehentlich der Eindruck erweckt, dass für die Bestimmung der Nüchtern-Plasma-Glukose im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung die Blutentnahme zwingend mit dem NaF+-Citrat-Röhrchen erfolgen muss. Dem ist nicht so, da die Richtlinie kein bestimmtes Blutentnahmeröhrchen vorschreibt.

Festgesetzt ist lediglich die Bestimmung der Nüchtern-Glukose aus dem Blutplasma. Welches Entnahmeröhrchen Sie dafür in der Praxis verwenden, bleibt Ihrer medizinischen Einschätzung in Abstimmung mit dem kooperierenden Labor überlassen.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025