Gesundheitsuntersuchung: Plasmaröhrchen für Nüchtern-Glukose frei wählbar
In unserem jüngsten Rundschreiben (Informationen zur Abrechnung der GOP 32881 auf Seite 3) wurde versehentlich der Eindruck erweckt, dass für die Bestimmung der Nüchtern-Plasma-Glukose im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung die Blutentnahme zwingend mit dem NaF+-Citrat-Röhrchen erfolgen muss. Dem ist nicht so, da die Richtlinie kein bestimmtes Blutentnahmeröhrchen vorschreibt.
Festgesetzt ist lediglich die Bestimmung der Nüchtern-Glukose aus dem Blutplasma. Welches Entnahmeröhrchen Sie dafür in der Praxis verwenden, bleibt Ihrer medizinischen Einschätzung in Abstimmung mit dem kooperierenden Labor überlassen.