Außerklinische Intensivpflege (AKI): Ab 31. Oktober nur noch auf Muster 62 verordnen
Ab dem 31. Oktober 2023 dürfen Sie außerklinische Intensivpflege (AKI) nur noch unter den im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen auf dem Formular 62B (Verordnung außerklinischer Intensivpflege) verordnen. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt der Verordnung außerdem einen Behandlungsplan beifügen (Formular 62C). Beide Formulare erhalten Sie über Ihre reguläre Formularbestellung.
Übergangsregelung Verordnung auf Muster 12 lief am 30. Oktober aus
Bis zum 30. Oktober 2023 konnten Sie im Rahmen einer Übergangsregelung betroffenen Patienten, außerklinische Intensivpflege ohne besondere Genehmigung oder Qualifikation auf Formular 12 für die häusliche Krankenpflege (HKP) verordnen.
Bitte beachten Sie: Verordnungen außerklinischer Intensivpflege (AKI), die Sie seit Januar 2023 übergangsweise noch auf Formular 12 für häusliche Krankenpflege ausgestellt haben, verlieren mit Beginn des 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit. Sie werden von den Krankenkassen dann nicht mehr akzeptiert. Das Datum wurde vom Gesetzgeber festgelegt.
Ihre Patienten brauchen Sie!
Im Sinne einer guten und flächendeckenden Patientenversorgung ist es wichtig, dass Patienten, die außerklinische Intensivpflege benötigen, schnell und unkompliziert eine AKI-Verordnung erhalten. Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen haben, um AKI verordnen zu können.
- Fragen zur Antragstellung? Dann melden Sie sich bei der Qualitätssicherung.
- Fragen zur Verordnung? Dann wenden Sie sich an die Verordnungsberatung.
Wie die AKI-Verordnung vergütet wird, finden Sie auf den AKI-Seiten der KBV.
Voraussetzungen, um Muster 62 B und 62 C einzusetzen
Mit einer Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung dürfen Hausärzte und alle weiteren Vertragsärzte mit Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Patienten die AKI-Verordnung ausstellen. Die Genehmigung können Sie hier beantragen: Antragsformular außerklinische Intensivpflege
Ohne besondere Genehmigung dürfen folgende Ärzte AKI verordnen:
- Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie
- Fachärzte für Anästhesiologie
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Fachärzte mit der Genehmigung zur Potenzialerhebung benötigen keine gesonderte Genehmigung für die AKI-Verordnung.
Den Behandlungsplan auf Formular 62C erstellen dürfen alle AKI verordnenden Ärztinnen und Ärzte, gegebenenfalls unter Mitwirkung des potenzialerhebenden Arztes.
Angebote zur Fortbildung
Verordnende Hausärzte, die bei der Antragstellung zur außerklinischen Intensivpflege noch nicht über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen, können diese (innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung) durch die Teilnahme an CME-Fortbildungen der KBV erlangen und dann der KV nachweisen. Zur Online-Fortbildungen, welche aus drei Teilen mit jeweils 5 Modulen bestehen, gelangen Sie über das Fortbildungsportal der KBV (unten verlinkt).