„Wir IGeLn fair.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) schafft neue Transparenz bei den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Damit werden Leistungen bezeichnet, die nicht Gegenstand des Katalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung sind und damit vom Patienten selbst getragen werden müssen. Bekannte IGeL sind etwa die Untersuchungen zur Messung des Augeninnendrucks, bestimmte Ultraschalluntersuchungen bei den Frauenärzten sowie die Maßnahmen im Rahmen der Reisemedizin. Ab sofort bietet die KVBW den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich an einem einheitlichen IGeL-Kodex zu beteiligen. Der IGeL-Kodex umfasst zehn Grundsätze zum fairen IGeLn, zu denen sich die teilnehmenden Ärzte mit ihrer Unterschrift bekennen. Damit machen sie ihren Patienten ein nachweisliches Qualitätsversprechen und schaffen zusätzliche Sicherheit.
„Die KVBW wird bei den IGeL aktiv, um die Bedeutung dieser Leistungen für die Versorgung zu unterstreichen und gleichzeitig auf die öffentlichen Diskussionen der vergangenen Jahre zu reagiere“, erläutert Dr. Norbert Metke, Vorsitzender der KVBW, die Aktion. „IGeL sind eine sinnvolle Ergänzung zur Behandlung im Rahmen der GKV, deren Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte. So wurden beispielsweise zahlreiche ehemalige IGeL, wie etwa das Hautkrebsscreening, zwischenzeitlich in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.“
Für die KVBW-Geschäftsführerin Susanne Lilie steht die Qualität und das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis auch bei den IGeL im Vordergrund. „Durch den neuen IGeL-Kodex erhalten Ärzte und Psychotherapeuten nun im Rahmen einer freiwilligen Selbstauskunft die Möglichkeit, ihr hohes Beratungsniveau und die erstklassige Untersuchungs- und Behandlungsqualität für alle Patienten direkt nachvollziehbar darzulegen. Der Kodex beschreibt die zehn Grundlagen, auf deren Basis die Leistungen angeboten und durchgeführt werden. Diese umfassen beispielsweise eine ausführliche Beratung über die jeweilige IGeL und deren Nutzen.“
Die Ärzte und Psychotherapeuten haben nun in den nächsten Wochen die Gelegenheit, bei der KVBW Plakat und Flyer für ihre Praxis zu bestellen und damit ihre Patienten zu informieren. Die Plakate werden mit der Unterschrift der Ärzte in den Praxen ausgehängt und sind damit für alle Patienten sichtbar.