Qualität: Gut ist uns nicht gut genug
Daten und Fakten aus umfassenden Qualitätssicherungsmaßnahmen bescheinigen der ambulanten Versorgung erneut eine konstant hohe Qualität. Mehr noch ist es gelungen, die Patientenversorgung punktuell weiterzuentwickeln. Das zeigt der Qualitätsbericht 2012 der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), der auch unten als PDF zum Download zur Verfügung steht.
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungsauftrages über die ambulante vertragsärztliche Versorgung erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Genehmigungen, qualifikationsgebundene Leistungen zu erbringen und abzurechnen und sichert die gleichbleibende Qualität. An der Spitze der erteilten Genehmigungen steht im Berichtsjahr 2012 mit 3.069 Fällen die Sonografie oder Ultraschalluntersuchung. Die Sonografie ist das häufigste bildgebende Verfahren in der Medizin. Mit einem Geräte-TÜV sorgt die KVBW für die konstante Qualität von rund 20.000 Ultraschallsystemen in Baden-Württembergs Praxen. „Da mit zunehmendem Alter der Ultraschallgeräte die Bildqualität schleichend nachlassen kann, wurde die Bildkonstanz in den Prüfkatalog neu aufgenommen. Nur in wenigen Fällen kam es zu Beanstandungen. Aber der Patient soll sich sicher sein, dass die Diagnose stets auf der bestmöglichen Grundlage erfolgt“, erläuterte der KV-Vorstand Dr. Norbert Metke die Neuerung. Die Abnahme- und Konstanzprüfung im Ultraschall ist ein Schwerpunktthema des Qualitätsberichts 2012.
Entbürokratisierung
Gleichzeitig ist die KVBW innerhalb des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages bestrebt, die Rahmenbedingungen für ihre Ärzte und Psychotherapeuten so zu verbessern, dass diesen mehr Zeit für ihre Kernaufgabe, die Behandlung von Patienten, bleibt. Im Spannungsfeld zwischen Gewährleistungs- und Sicherstellungsauftrag gilt das Credo, die hohe Qualität der Patientenversorgung zu erhalten. Im Rahmen des Bürokratieabbaus sind erste Erfolge zu verzeichnen: So können in Leistungsbereichen mit nachweislich exzellenter Qualität wie der Computertomographie Stichprobenprüfungen ausgesetzt werden oder Prüfintervalle verlängert werden, wie das beispielsweise bei der Erfüllung von Qualitätsanforderungen im Rahmen der Koloskopie oder der Sonografie der Säuglingshüfte der Fall ist - natürlich ohne dass die Qualität darunter leidet.
Qualitätsförderung durch Prävention
Zur Qualitätssicherung gehört auch die Qualitätsförderung. Insgesamt 329 Ärztinnen und Ärzte haben die Genehmigung, die Koloskopie oder Darmspiegelung durchzuführen. Ab 55 Jahren hat der Patient im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung auf Darmkrebs Anspruch auf eine präventive Koloskopie. Obwohl die Heilungschancen durch Prophylaxe vollständig und bei Früherkennung nachweislich sehr hoch sind, wird das Angebot noch zu zögerlich wahrgenommen. Aus diesem Grund unterstützt die KVBW die bundesweite Präventionsinitiative in den Arztpraxen, um die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung zu fördern.