Menschenskind: Ohne Doktor geht das nicht – zum Welthebammentag
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, hat vor einem Ausdünnen der ärztlichen Versorgung in der Geburtshilfe gewarnt. Metke sagte am Montag in Stuttgart: „Derzeit sind Unterstützungsmaßnahmen für Hebammen im Gespräch, die die finanzielle Last der Prämien für die Haftpflichtversicherung beklagen. So hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Kassenzuschläge für Hebammen gefordert. Wichtig wäre allerdings, das Problem der Geburtshilfe insgesamt anzugehen. Wir sehen die Gefahr, dass sich die Versorgung deutlich ausdünnen wird.“
Stark gestiegene Haftpflichtprämie für die Ärzteschaft
Metke verwies dabei auf die für die Ärzteschaft stark gestiegenen Haftpflichtprämien, die eine große Belastung für die in der Geburtshilfe tätigen niedergelassenen Ärzte darstellen. „Eine ganze Reihe von Geburtsstationen in den Kliniken haben und werden in naher Zukunft schließen müssen, weil es keine Belegärzte mehr gibt. Belegärzte sind niedergelassene Frauenärzte, die zusätzlich im Krankenhaus in einer Geburtsstation tätig sind.“
Metke verwies auf den bereits heute starken Rückgang der belegärztlichen Tätigkeiten bei den Frauenärzten: „Zwischen 2004 und 2013 hat sich die Zahl der Belegärzte nahezu halbiert und ist auf 114 gesunken. Das hat dazu geführt, dass eine Reihe von Geburtsstationen schließen musste und es damit keine wohnortnahe Geburtshilfe mehr geben wird. Konzentration im Krankenhausbereich zu Gunsten von Spezialisierung ist sicherlich richtig. Das Problem beginnt aber dann, wenn der Weg zwischen Wohnung und Klinik zu lang wird. Hier benötigen wir über die aktuelle Situation hinaus völlig neue Ansätze.“
Der Grund liegt für Metke in den hohen Haftpflichtprämien für die Belegärzte in der Geburtshilfe. „Ein Frauenarzt, der sich heute niederlässt und Geburten begleitet, muss mit Prämien von deutlich über 40.000 Euro pro Jahr rechnen - für die Hebammen sind es lediglich rund 5.000 Euro. Hinzu kommt, dass Risikogeburten von Ärzten durchgeführt werden. Diese Summen sind für den Arzt nicht mehr zu finanzieren bei einer Vergütung von rund 250 Euro für eine Geburt. Ein Arzt haftet darüber hinaus bis zu 30 Jahre für einen Fehler bei der Geburt, wobei hohe Schadenssummen zusammenkommen können. Dies ist zwar selten der Fall, führt aber dazu, dass ein wesentlicher Teil der frauenärztlichen Tätigkeit künftig nicht mehr ausgeführt werden wird. Geburten mit ärztlicher Unterstützung wird es dann nur noch in großen Kliniken geben.“