Verordnungsdaten Ihrer Praxis

Praxisorientierter Service für unsere Mitglieder

Als Vertragsarzt in Baden-Württemberg erhalten Sie in jedem Quartal informative Auswertungen und Ausgabenübersichten zu Ihren verordneten Leistungen. Diese stehen Ihnen in Ihrem persönlichen Dokumenten­archiv in unserem Mitgliederportal (Aktentyp „Verordnungs­management”) zur Verfügung.

Insbesondere im Arzneimittelbereich hat die KVBW die Prüfprävention für ihre Mitglieder mit einem Frühwarnsystem deutlich verbessert. Durch detaillierte Verordnungshinweise (Warnhinweise) identifizieren wir für Sie Verordnungen, die von den Krankenkassen beanstandet werden könnten.

Individuelle Analysen auf Wunsch

Zusätzlich zu den Standardauswertungen erstellen wir für Sie im Rahmen von Beratungen und auf Anfrage individuelle Analysen für Ihre Praxis. So können wir Sie gezielt beraten und medizinische und leistungs­rechtliche Aspekte einbeziehen.

Es ist der KVBW ein großes Anliegen, diesen Service so gut wie möglich an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Anregungen zu unseren Verordnungsübersichten und Auswertungen haben.

Hinweis: Der KVBW stehen im Bereich Arzneimittel die Verordnungsdaten der Apotheken-Rechenzentren zur Verfügung. Im Bereich der Heilmittel sind wir auf Datenlieferungen der Krankenkassen angewiesen.


Arzneimittel

Frühinformation Arzneimittel (Anlage 71)

Die Frühinformation Arzneimittel informiert Sie über Ihre Verordnungen im Bereich Medikamente, Verbandstoffe, enterale Ernährung und Teststreifen. Abschnitt 1 der Anlage 71 zeigt Ihnen unterjährig frühzeitig an, ob Sie Ihr Richtwertvolumen überschreiten und ob die Gefahr einer Richtwertprüfung besteht. Im Abschnitt 2 der Anlage 71 finden Sie weitere Informationen und Kennzahlen, die zur Steuerung Ihrer Ausgaben hilfreich sein können. Einer statistischen Prüfung unterliegen diese Verordnungen jedoch nicht. Abschnitt 3 informiert Sie darüber, ob Sie in den jeweiligen Wirkstoffgruppen die Zielvereinbarungen erreichen und weist Ihren aktuellen Verordnungsanteil für die Zielarzneimittel aus.

Detaillierte Informationen zum Inhalt und Aufbau finden Sie hier: Frühinformation Arzneimittel Erläuterungen.

Bitte beachten Sie:

Teststreifen, Verbandmittel und Trinknahrung werden nicht nur über die Apotheke, sondern auch direkt vom Hersteller oder über andere Lieferanten bezogen. Die KVBW erhält nur die Abrechnungsdaten der Apotheken; die Verordnungsdaten können somit für diese drei Produktgruppen unvollständig sein. Unsere Berechnungen sind daher ohne Gewähr, geben aber für die Mehrheit der Arzneimittel-Therapiebereiche das tatsächliche Verordnungsgeschehen sehr gut wieder.


Heilmittel

Informationsstatistik Richtwertvolumen (Anlage 70)

Für Fachgruppen, die einer Heilmittel-Richtwertgruppe zugeordnet sind, gibt die Heilmittel-Informationsstatistik Auskunft über die individuell veranlassten Verordnungs­kosten der Praxis im Bereich Physiotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie, podologische Therapie und Ernährungs­therapie. Im Rahmen der Heilmittel-Richtwertprüfung werden die Heilmittel­verordnungen Ihrer Praxis in einem Kalenderjahr mit dem für dieses Kalenderjahr berechneten Heilmittel-Richtwertvolumen verglichen. Die Prüfung wird automatisch durch die Gemeinsame Prüfungsstelle (GPS) eingeleitet, wenn Ihre Praxis als auffällig gilt und das Richtwertvolumen um mehr als 25 % überschritten wurde.

Im Mitgliederportal der KVBW stehen Ihnen die Prüfdaten der Krankenkassen mit einem Zeitverzug von etwa sechs bis zwölf Monaten zur Verfügung. Sie finden diese in Ihrem persönlichen Dokumentenarchiv (Aktentyp „Verordnungsmanagement”).