Impfungen
Pflicht- und Satzungsleistungen
Schutzimpfungen sind eine Pflichtleistung der Krankenkassen, deren Umfang der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL) regelt. Darauf aufbauend legt die Schutzimpfungsvereinbarung zu den Pflichtleistungen fest, wie in Baden-Württemberg verordnet und abgerechnet wird. Basierend auf einer Empfehlung des baden-württembergischen Sozialministeriums übernehmen die meisten Krankenkassen in Baden-Württemberg darüber hinaus indikations- und altersunabhängig Impfungen gegen Influenza und Hepatitis B als sogenannte Satzungsleistungen. Die Schutzimpfungsvereinbarungen für Pflicht- und Satzungsleistungen finden Sie unter Verträge von A – Z.
Corona-Impfung
Informationen zur COVID-19-Impfung finden Sie in der Rubrik Aktuelles:
Impfung gegen COVID-19 in Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg »
Kassenleistung – ja oder nein?
Der Gesetzgeber regelt in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie, welche Impfung wann zulasten der GKV durchgeführt wird.
Vorgaben zu Grundimmunisierungen, Standardimpfungen sowie medizinischen und beruflichen Indikationsimpfungen werden hier geregelt.
Nicht Gegenstand der Anlage 1 sind die Impfungen gegen Hepatitis B und Influenza als zusätzliche Leistung in Baden-Württemberg (Schutzimpfungsvereinbarung Satzungsleistungen).
Impfziffern
Die Abrechnung und Dokumentation der Impfleistung im Praxisalltag erfolgt mit folgenden Impfziffern. Eine Übersicht über den vereinbarten Bezugsweg je Impfung finden Sie ebenfalls in diesem Dokument.
Verordnung fast immer als SSB
Die meisten Impfstoffe beziehen Sie über den Sprechstundenbedarf (SSB). Wenn der SSB als Bezugsweg vereinbart ist, müssen Sie auch Einzeldosen des jeweiligen Impfstoffs unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit über SSB beziehen. Ausnahmen vom Bezug über den SSB sind:
- Hepatitis A/B-Kombinationsimpfstoffe
- Hepatitis B-Impfung als Satzungsleistung
- berufliche Reiseimpfungen gegen Cholera, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus
Diese Impfstoffe werden auf den Namen des Versicherten verordnet.
Bitte achten Sie auf den korrekten Bezugsweg. Ein falscher Bezugsweg wird von den Krankenkassen geprüft!
Impfstoffe, die keine Kassenleistung sind, verordnen Sie privat.
Grippeimpfung in der Saison 2023/2024
Für eine ausreichende Versorgung mit Grippeimpfstoffen ist es notwendig, dass Praxen ihren voraussichtlichen Bedarf an Impfstoffen bereits ein dreiviertel Jahr vor der Impfsaison vorbestellen.
Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Impfstoffe orientieren Sie sich bitte an den in der Tabelle genannten Vergleichspreisen.
Bitte beachten Sie, dass die STIKO für Patienten ab 60 Jahren die Anwendung des Hochdosis-Impfstoffs Efluelda® empfiehlt. Auch die Schutzimpfungs-Richtlinie führt den Einsatz eines Hochdosis-Impfstoffs als einzige Option für Patienten ab 60 Jahren. Der Impfstoff Efluelda® ist trotz des höheren Preises wirtschaftlich.
zugelassen ab einem Alter von | Applikationsweg | GKV-Erstattungspreis pro Dosis* | |
---|---|---|---|
Afluria Tetra 10er (Seqirus) | 18 Jahren | intramuskulär | 11,46 € |
Influsplit Tetra 10er (GSK) | 6 Monaten | intramuskulär | 12,76 € |
Influvac Tetra 10er (Mylan/Viatris) | 6 Monaten | intramuskulär, tief subkutan | 12,88 € |
Xanaflu Tetra 10er (Mylan/Viatris) | 6 Monaten | intramuskulär, subkutan | 12,88 € |
Flucelvax Tetra 10er (Seqirus) | 2 Jahren | intramuskulär | 13,18 € |
Vaxigrip Tetra 20er (Sanofi) | 6 Monaten | intramuskulär, subkutan | 13,76 € |
Vaxigrip Tetra 10er (Sanofi) | 6 Monaten | intramuskulär, subkutan | 13,81 € |
Fluad Tetra 10er (Seqirus) | 65 Jahren | intramuskulär | 20,30 € |
Efluelda (Sanofi) | 60 Jahren | intramuskulär, subkutan | 43,50 € |
* Stand: 20.12.2022. Quelle: Fachinformationen sowie Preisangaben der Hersteller.
Hinweis zum Bezugsweg der Grippeimpfstoffe
- Pflichtleistung (Standard- und Indikationsimpfungen) nach Schutzimpfungs-Richtlinie: Der Bezug der Influenzaimpfstoffe erfolgt über den Sprechstundenbedarf.
- Satzungsleistung:
Ausnahmsweise werden im Rahmen der Satzungsleistung in Baden-Württemberg (gesunde Personen unter 60 Jahren ohne Impfindikation) Grippeimpfstoffe bis 31. März 2024 ebenfalls über den Sprechstundenbedarf verordnet.
Vergütungsübersicht
Impfleistungen werden extrabudgetär mit kassenartenspezifischen Euro-Beträgen vergütet: Tabellenübersicht Vergütungsübersicht Schutzimpfungen.
Verordnung von Impfstoffen in der Richtwertsystematik
Die Ausgaben für Impfstoffe werden nicht dem Verordnungsvolumen der Praxis hinzugerechnet.
FAQ Schutzimpfungen: Fragen und Antworten
Die Antworten auf wichtige Fragen aus der Praxis Fragen zum Thema Impfen haben wir in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst, den wir ständig aktualisieren: FAQ Schutzimpfungen »
Weitere Informationen finden Sie in unseren Verordnungsforen:
- Verordnungsforum 62
Von Berufs wegen: Besondere Impfungen (Seite 20 – 22)
Auf dem falschen (Bezugs-)Weg: Einzelfallprüfungen bei Impfstoffen (Seite 23 – 26) - Verordnungsforum 60
Gar nicht so einfach: Hepatitis-Impfungen (Seite 25 – 29) - Verordnungsforum 49
Antikoagulation und Impfen (Seite 29 – 30) - Verordnungsforum 40
Hepatitis-Impfschutz hält lange an (Seite 22 – 25) - Verordnungsforum 37
Impfausweis: Ab 2016 übernehmen Krankenkassen die Kosten (Seite 35) - Verordnungsforum 35
Gut geschützt in den Urlaub durch Reiseimpfungen (Seite 25 – 26) - Verordnungsforum 24
Thermostabilität von Impfstoffen (Seite 37)
Unsere Serviceangebote zum Thema Impfen
Für Fragen und Probleme aus Ihrem Praxisalltag stehen Ihnen Experten der KVBW, unsere Fachberater zur Verordnung für Patienten, gern zur Verfügung. Das Rüstzeug, um Verantwortung für das Impfmanagement in der Praxis zu übernehmen, vermitteln unsere Seminare „Fachkraft für Impfmanagement” und „Update Impfen”. Sie möchten lernen, wann und wo Sie wollen? Dann melden Sie sich doch für unseren Online-Kurs „Hieb- und stichfest: Verordnung von Schutzimpfungen“ an.
Mehr dazu unter: Seminarkalender.