Impfungen
Pflicht- und Satzungsleistungen
Schutzimpfungen sind eine Pflichtleistung der Krankenkassen, deren Umfang der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL) regelt. Die Krankenkassen in Baden-Württemberg übernehmen darüber hinaus Impfungen gegen Influenza und Hepatitis B für alle ihre Versicherten freiwillig als Satzungsleistungen, basierend auf einer Empfehlung des baden-württembergischen Sozialministeriums. Die Schutzimpfungsvereinbarungen für Pflicht- und Satzungsleistungen finden Sie unter Verträge von A – Z.
Impfziffern
Tabellenübersicht der im Praxisalltag gebräuchlichen Impfziffern.
Rabattverträge für Grippeimpfstoffe
- Influvac®/Xanaflu®
Mit der Streichung von § 132e Abs. 2 SGB V entfällt die Exklusivität der Rabattverträge für Impfstoffe. Aber: Wegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V) sind nach der gesetzlichen Veränderung fortgeltende Rabattvereinbarungen im Rahmen der wirtschaftlichen Auswahl des Arzneimittels in die Erwägung miteinzubeziehen und zu berücksichtigen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg haben uns mitgeteilt, dass die oben aufgeführten rabattierten Grippe-Impfstoffe die günstigsten sind. Für die Auswahl eines anderen Impfstoffes gelten die Rahmenbedingungen des § 12 SGB V.
Impfstoffe gegen FSME, Tdap-IPV, Meningokokken C, MMR, Varizellen und DTaP-IPV-Hib unterliegen seit Januar 2015 keinen Rabattverträgen mehr.
Kassenleistung – ja oder nein?
Der Gesetzgeber regelt in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie, welche Impfung wann zu wessen Lasten erfolgen kann.
Entscheidungskriterien
- Schutzimpfung laut Anlage 1 SI-RL Spalte 1?
- Indikation nach Anlage 1 SI-RL Spalte 2?
- keine berufliche Indikation laut Anlage 1 SI-RL Spalte 3?
- freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen?
Leistungspflicht bei Impfungen
- als GKV-Leistung
- zulasten des Arbeitgebers oder privat
Wegweiser Schutzimpfungen
Praktische Hilfestellung als Entscheidungsbaum: Wegweiser Schutzimpfungen.
Beschaffungswege Schutzimpfungen
Verordnungsweg je nach Impfstoff
- über Sprechstundenbedarf (SSB)
- Einzelrezept (Muster 16) auf Namen des Patienten
- Privatrezept
Hinweise bei Grippeimpfstoffen
- Pflichtleistung (Standard- und Indikationsimpfungen) nach Schutzimpfungs-Richtlinie:
Der Bezug der rabattierten Grippeimpfstoffe erfolgt über den Sprechstundenbedarf. Sollte in besonderen Fällen ein nicht-rabattierter Grippeimpfstoff gewählt werden, ist die Verordnung mit einem „A“ zu kennzeichnen und mit der Arztunterschrift zu versehen. - Satzungsleistung:
Auch im Rahmen der Satzungsleistung (gesunde Personen unter 60 Jahren ohne Impfindikation) sind rabattierte Grippeimpfstoffe über den Sprechstundenbedarf zu beziehen. - Ausnahmefall nicht-rabattierte Grippeimpfstoffe:
Diese sollen im Rahmen einer Satzungsleistung nur in besonders gelagerten Fällen eingesetzt werden und sind dann auf den Namen des Patienten zu verordnen. Ebenso muss die Verordnung mit einem „A“ gekennzeichnet und abgezeichnet werden.
Praktische Hilfestellung als Tabellenübersicht: Beschaffungswege Schutzimpfungen.
Korrektes Ausstellen der Impfstoffverordnung (Sprechstundenbedarf)
- Kostenträgerkennung (Kostenträger-IK) entsprechend dem Praxissitz.
Freiburg (BSNR beginnt mit 57, 58 oder 59) IK 10 80 95 249 Karlsruhe (BSNR beginnt mit 52, 53, 54 oder 56) IK 10 70 18 414 Reutlingen (BSNR beginnt mit 62) IK 10 78 15 807 Stuttgart (BSNR beginnt mit 61) IK 10 78 15 727 - im Namensfeld „SSB BW“ eintragen
- wichtige Punkte beim Ausstellen des Rezepts: Ausfüllhilfe Impfstoffverordnungen.
Vergütungübersicht
Impfleistungen werden extrabudgetär mit kassenartenspezifischen Euro-Beträgen vergütet: Tabellenübersicht Vergütungsübersicht Schutzimpfungen.
Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst, den wir ständig aktualisieren: FAQ.
Unsere Serviceangebote zum Thema Impfen
Für Fragen und Probleme aus Ihrem Praxisalltag stehen Ihnen Experten der KVBW, unsere Fachberater zur Verordnung für Patienten, gern zur Verfügung. Das Rüstzeug, um Verantwortung für das Impfmanagement in der Praxis zu übernehmen, vermittelt unser Seminar „Fachkraft für Impfmanagement". Mehr dazu unter: Seminarkalender.
Aktuelle Nachrichten zu Impfungen
Über Neuerungen im Bereich Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Schutzimpfungen sowie aktuelle praxisrelevante Informationen zu den Verordnungsmodalitäten informieren wir Sie in der Rubrik Nachrichten zum Praxisalltag. Weitere Informationen zum Thema Schutzimpfungen lesen Sie in unserer Publikation Verordnungsforum.