Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Was Sie zur Krankschreibung wissen müssen
Wer kennt sie nicht: die Krankmeldung? Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist Voraussetzung für den Anspruch des Versicherten auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld.
Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn der Patient aufgrund von Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen kann, dass sich seine Erkrankung verschlimmert.
eAU wird ab 1. Oktober 2021 Pflicht
Informationen dazu sowie zur aktuellen Übergangsregelung finden Sie auf der Seite elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
Gemeinsame Hinweise der LÄKBW und KVBW zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in der ambulanten und stationären Versorgung
Bitte beachten Sie: Diese Broschüre wird in der nächsten Zeit aktualisiert und berücksichtigt dann auch die Gegebenheiten der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).