Offen oder gesperrt?
Niederlassungsmöglichkeiten nach Fachgruppen
Wo Ärzte und Psychotherapeuten gebraucht werden, regelt die Bedarfsplanung. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft regelmäßig, welche Planungsbereiche über- oder unterversorgt sind. Hausärzte werden dabei kleinräumig beplant, Fachärzte großflächiger (je spezialisierter desto größere Planungsbereiche).
In gesperrten Gebieten dürfen sich Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich Versicherte behandeln möchten, nur neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn sie die Praxis eines Vorgängers übernehmen oder im Jobsharing tätig werden. In offenen Planungsbereichen sind Neugründungen von Praxen möglich. Finanzielle Anreize gibt es für Mediziner, die sich in einem unserer ZuZ-Fördergebiete niederlassen (erkennbar am €-Symbol in der Karte unten) oder Ärzte anstellen. Informieren Sie sich über unser Förderprogramm ZuZ: Ziel und Zukunft.