Hygienemaßnahmen & Schutzausrüstung
Schützen Sie sich und Ihr Personal
Schutzkleidung & Masken: Was muss ich wissen?
Ende der Online-Bestellung
Seit April 2022 sind FFP2-Masken und persönliche Schutzausrüstung (PSA) wieder auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Der Gesetzgeber erlaubt nicht länger, dass Vertragspraxen das Material über die KV beziehen: Mehr erfahren »
Nicht als Sprechstundenbedarf
Keine Rechnungen zur Kostenerstattung bei AOK oder KV einreichen!
Maskenpflicht in Praxen
Laut Infektionsschutzgesetz gilt bundesweit bis 7. April 2023 die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen für Patienten und Besucher: Pandemievorsorge für Herbst und Winter
Für die Praxisbeschäftigten endet die Maskenpflicht nach der Landesverordnung Baden-Württemberg mit dem 31. Januar 2023.
Ärztliche Atteste Maskenbefreiung
Straf- und berufsrechtliche Risiken: Maskenpflicht Atteste: Juristische Darstellung
Wann welche Maske?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liefert eine praktische Übersicht über verschiedene Arten von Masken und Atemschutz, deren Schutzniveau und Einsatzbereiche: SARS-CoV-2: Empfehlungen Schutzmasken
Empfehlungen zu Arbeitsschutz und Hygiene in Praxen
Zu geeigneten Schutzmaßnahmen informiert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Arbeitsschutz-Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen
Pandemieplanung in der Arztpraxis
Checklisten und Mustervorlagen bietet die Broschüre „Pandemieplanung in der Arztpraxis. Eine Anleitung zum Umgang mit Corona“ unseres Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte (CoC). Die Mustervorlagen z. B. „Ergänzung zum Hygieneplan bzgl. COVID-19“ oder „Hygieneplan für die COVID-19-Ambulanz“ finden sich auf der Homepage des CoC als anpassbare Word-Versionen.
Hygienemaßnahmen bei Corona-Verdachtsfällen
- Zu Tests auf SARS-CoV-2 siehe Diagnostik & Testungen ».
- Patienten mit Verdacht auf eine Infektion möglichst zum Ende der regulären Sprechstunde einbestellen. Ziel ist es, dass sie nicht mit anderen – insbesondere chronisch kranken – Patienten in Kontakt kommen (Praxisorganisation anpassen).
- Patienten zum Tragen einer FFP2-Maske (bzw. N95-/N95-/KF94-/KF95-Maske) auffordern und dann nach Möglichkeit in einem separaten Raum unterbringen
- Abstand von von 1,5 bis 2 Metern einhalten, wann immer möglich
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung je nach Art und Umfang der Exposition (z. B. FFP-Maske, Einweghandschuhe, Schutzkittel, Schutzbrille). Da die Übertragung von SARS-CoV-2 unter anderem über Aerosole erfolgt, werden Masken mit hohem Wirkungsgrad für Ärzte und Praxispersonal in folgenden Fällen empfohlen:
- FFP2-Masken tragen beim Umgang mit Patienten mit (Verdacht auf) SARS-CoV-2-Infektion.
- FFP3-Masken tragen bei Aerosol-bildenden Maßnahmen (z. B. Intubation, Bronchoskopie) bei Patienten mit (Verdacht auf) SARS-CoV-2-Infektion.
- Desinfektion der Kontaktflächen (mindestens mit begrenzt viruziden Mitteln)
- Zufuhr von Frischluft sicherstellen. Dadurch sinkt die Zahl der Krankheitserreger in der Luft. Die Infektionsgefahr verringert sich durch Verdünnungseffekt. Freies Lüften erfolgt über Fenster und Türen (technisches Lüften über Raumluft-technische Anlagen und Sekundärluftgeräte).