Hygienemaßnahmen & Schutzausrüstung
Schützen Sie sich und Ihr Personal
Keine Maskenpflicht mehr in Praxen
Am 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Mehr dazu: Maskenpflicht in Praxen endet »
Hygienemaßnahmen bei Corona-Verdachtsfällen
- Zu Tests auf SARS-CoV-2 siehe Diagnostik & Testungen ».
- Patienten mit Verdacht auf eine Infektion möglichst zum Ende der regulären Sprechstunde einbestellen. Ziel ist es, dass sie nicht mit anderen – insbesondere chronisch kranken – Patienten in Kontakt kommen (Praxisorganisation anpassen).
- Patienten zum Tragen einer FFP2-Maske (bzw. N95-/N95-/KF94-/KF95-Maske) auffordern und dann nach Möglichkeit in einem separaten Raum unterbringen
- Abstand von von 1,5 bis 2 Metern einhalten, wann immer möglich
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung je nach Art und Umfang der Exposition (z. B. FFP-Maske, Einweghandschuhe, Schutzkittel, Schutzbrille). Da die Übertragung von SARS-CoV-2 unter anderem über Aerosole erfolgt, werden Masken mit hohem Wirkungsgrad für Ärzte und Praxispersonal in folgenden Fällen empfohlen:
- FFP2-Masken tragen beim Umgang mit Patienten mit (Verdacht auf) SARS-CoV-2-Infektion.
- FFP3-Masken tragen bei Aerosol-bildenden Maßnahmen (z. B. Intubation, Bronchoskopie) bei Patienten mit (Verdacht auf) SARS-CoV-2-Infektion.
- Desinfektion der Kontaktflächen (mindestens mit begrenzt viruziden Mitteln)
- Zufuhr von Frischluft sicherstellen. Dadurch sinkt die Zahl der Krankheitserreger in der Luft. Die Infektionsgefahr verringert sich durch Verdünnungseffekt. Freies Lüften erfolgt über Fenster und Türen (technisches Lüften über Raumluft-technische Anlagen und Sekundärluftgeräte).