Herpes zoster-Impfstoff (Totimpfstoff) ist ab sofort Kassenleistung

Bezug des Impfstoffes über Sprechstundenbedarf

Die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) mit einem adjuvantierten subunit-Totimpfstoff (Shingrix®) ist am 1. Mai 2019 als neue Pflichtleistung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen worden. Auf die Impfung mit einem Herpes zoster-Lebendimpfstoff besteht hingegen kein Leistungsanspruch.

Anspruchsberechtigte:

Damit können alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren mit einem Totimpfstoff als Standardimpfung gegen Herpes zoster zulasten der Kasse geimpft werden.

Für Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, kann die Impfung als Indikationsimpfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren durchgeführt werden. Nach der SI-RL besteht beispielsweise bei den folgenden Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für das Auftreten eines Herpes zoster:

  • angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • rheumatoide Arthritis
  • systemischer Lupus erythematodes
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Für eine abgeschlossene Grundimmunisierung sind zwei Impfdosen im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten notwendig. Der Impfstoff wird über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen.

Erste DosisLetzte DosisVerordnung*
Herpes zoster (Standardimpfung)89128 A89128 BSSB
Herpes zoster (Indikationsimpfung)89129 A89129 BSSB

* Für Patienten der BKK EVM erfolgt die Verordnung und Abrechnung privat.

Da die Kassen den Wunsch haben, das Impfverhalten der Ärzte zu kontrollieren, wurde der Bezug des Impfstoffes über SSB zunächst auf drei Jahre bis 30.6.2022 befristet.

Bitte beachten Sie: Bislang konnte die Impfziffer 89128 abgerechnet werden, wenn eine Gelbfieberimpfung zulasten der GKV durchgeführt wurde. Die Impfziffer für die Gelbfieberimpfung wird daher geändert. Die neue Impfziffer für die Gelbfieberimpfung lautet 89134.

Neue Ziffern noch nicht im PVS: Die neue Kennzeichnung (Herpes zoster: Standardimpfung GOP 89128, Indikationsimpfung GOP 89129) ist voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2019 in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) hinterlegt. Derzeit müssen Sie sie noch manuell im PVS anlegen. Tipp: Buchstaben mit angeben (89128 A, 89128 B). So ist auch eine Neuanlage möglich.

In welchen seltenen Fällen eine Gelbfieber-Impfung zulasten der GKV möglich ist, erfahren Sie in den FAQ Impfen: „Reiseschutzimpfungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) – in welchen Fällen ist dies möglich?”

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