Neu im EBM: Botoxbehandlung bei Blasenfunktionsstörung
Die Botoxbehandlung bei bestimmten Blasenfunktionsstörungen wird zum 1. Januar 2018 als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Urologen und Gynäkologen können sie abrechnen, die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Bereits seit 2013 ist das Botulinumtoxin-A enthaltende Arzneimittel Botox® für zwei weitere Indikationsbereiche zugelassen. Einer ist die idiopathische überaktive Blase mit den Symptomen Harninkontinenz, imperativer Harndrang und Pollakisurie bei erwachsenen Patienten, die auf Anticholinergika nur unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben. Der andere Bereich ist die Harninkontinenz bei Erwachsenen mit neurogener Detrusorhyperaktivität bei neurogener Blase infolge einer stabilen subzervikalen Rückenmarksverletzung oder Multipler Sklerose.
Nach längeren Verhandlungen hat der Bewertungsausschuss nun zum 1. Januar 2018 in das gynäkologische und urologische Kapitel des EBM jeweils zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Behandlung und die Nachbeobachtung aufgenommen.