L-Thyroxin/Kaliumjodid: Patienten müssen mit Mehrkosten rechnen

Neue Festbetragsregelung seit 1. Juli 2015

Für Arzneimittel mit der Fixkombination L-Thyroxin und Kaliumjodid zahlen die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Juli 2015 nur noch einen Festbetrag. Kostet das Präparat mehr, muss der Patient die Differenz zwischen Verkaufspreis und Festbetrag (sog. Mehrkosten, in der Regel wenige Euro) zahlen, auch wenn er zuzahlungsbefreit ist.

Da L-Thyroxin/Kaliumjodid in der Substitutionsausschlussliste (siehe Rabattverträge) genannt ist, darf der Apotheker das verordnete Arzneimittel nicht gegen ein anderes, gegebenenfalls günstigeres austauschen, auch wenn kein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist.

Um die finanzielle Belastung für den Patienten zu minimieren, kann der Arzt zwar ein wirkstoffgleiches anderes Präparat namentlich verordnen, das nicht teurer ist als der Festbetrag (siehe Angaben in Ihrer Verordnungssoftware). Jedoch muss dies aus medizinischer Sicht zu rechtfertigen sein – eine Präparateumstellung erfordert eine engmaschige ärztliche Kontrolle.

Es bleibt abzuwarten, ob einige Hersteller von L-Thyroxin/Kaliumjodid-Präparaten ihre Preise auf Festbetragsniveau senken werden.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025