eVerordnung für DiGA ist frühestens ab Januar 2026 verpflichtend

KBV und GKV-Spitzenverband verständigen sich auf neuen Zeitplan

Verordnungen sollen nach und nach nicht mehr papiergebunden, sondern elektronisch erfolgen – so sieht es der Gesetzgeber vor. Die ursprünglich zum 1. Januar 2025 geplante Umstellung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf die eVerordnung wurde aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen verschoben.

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich nun auf einen neuen Zeitplan verständigt: Die verpflichtende Umstellung auf die elektronische Verordnung in den Praxen erfolgt frühestens Anfang 2026. Die Softwarehersteller haben bis spätestens Ende 2025 Zeit, die technischen Anforderungen zur eVerordnung von DiGA in den Praxis­verwaltungs­systemen umzusetzen und das entsprechende Modul bereitzustellen.

Derzeit wird die eVerordnung in einer Modellregion erprobt. Im Anschluss wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) abhängig von den Ergebnissen der Testphase über die bundesweite Einführung entscheiden. Der frühestmögliche Zeitpunkt, ab dem Praxen DiGA elektronisch verordnen müssen, ist der 1. Januar 2026. Für DiGA gelten dann die gleichen Ausnahmen von der Pflicht zur eVerordnung wie beim eRezept. So können Praxen bei technischen Problemen oder Heim- und Hausbesuchen weiterhin das Papierrezept (Muster 16) verwenden.

Besonderheiten für Psychotherapeuten

Für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen­psycho­therapeuten werden die DiGA die erste elektronische Verordnung sein. Als nieder­schwelliges Infomationsangebot stellt die gematik ein interaktives Erklärvideo sowie eine kompakte Übersicht mit den wichtigsten Schritten zur Verfügung: gematik: DiGA.

Die KBV plant zur Unterstützung das Serviceheft „Verordnungen in Psychotherapie­praxen“ aus der Reihe PraxisWissen zu aktualisieren. Dort werden dann erstmals Informationen zur elektronischen Verordnung von DiGA enthalten sein.

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Letzte Aktualisierung: 07.07.2025