DMP Diabetes mellitus Typ 2: Versorgungsinhalte zum Grundvertrag mit den B52-Kassenverbänden angepasst
Bei den Versorgungsinhalten zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 (Anlage 3) kommt es ab dem 23. März 2020 zu folgenden Änderungen:
- Bei der Behandlung mit Antidiabetika ohne gesicherte Beeinflussung klinischer Eckpunkte, speziell bei der Behandlung mit GLP-1-Rezeptorargonisten, ist Liraglutid ausgenommen.
- Zukünftig kann bei Patienten mit manifestierter kardiovaskulärer Erkrankung, die mit Medikamenten zur Behandlung kardiovaskulärer Risikofaktoren behandelt werden, zwischen den Wirkstoffen Empagliflozin oder Liraglutid in Kombination mit mindestens einem weiteren oralen Antidiabetikum und/oder mit Insulin behandelt werden.
- Wird im Rahmen der Monotherapie der Einsatz einer Kombination mehrerer Antidiabetika notwendig, um das das HbA1c-Ziel zu erreichen und um den Blutzucker besser zu kontrollieren, sind zukünftig Langzeitstudien zu berücksichtigen. Eine Nutzen-Schaden-Abwägung muss sorgfältig vorgenommen werden.
Außerdem wird die Anlage 7 (Leistungserbringerverzeichnis) ausgetauscht, um der Form des Musterverzeichnisses und somit den Anforderungen des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) zu entsprechen.
Die ergänzte Anlage 10a beinhaltet die indikationsübergreifenden Dokumentationsdaten und vervollständigt die bisherigen Anlagen.