DMP Asthma: Neue DMP-Rahmenrichtlinie

Spezielle Asthmaschulung für Eltern von Vorschulkindern (ASEV) wird gesondert vergütet

Der Grundvertrag DMP Asthma/COPD wurde für das DMP Asthma aktualisiert; die Änderungen treten zum 1. April 2019 in Kraft. Die Versorgungsinhalte wurden umfassend überarbeitet. Insbesondere können nun Kleinkinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in das DMP Asthma eingeschrieben werden. Deshalb wird eine spezielle Asthmaschulung für Eltern von Vorschulkindern (ASEV) eingeführt, die ab 1. April 2019 gesondert abgerechnet werden kann (Behandlungsleitlinie Asthma).

Vergütung und Genehmigung der neuen ASEV-Schulung ab 1. April 2019

Die neue Asthma-Schulung für Eltern von Vorschulkindern (ASEV) darf bei Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (erster Geburtstag) bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres (letzter Tag vor dem fünften Geburtstag) abgerechnet werden.

Die ASEV gehört zu den Genehmigungspflichtigen Leistungen im DMP Asthma. Voraussetzung ist die Fortbildung zum „Qualifizierten Asthmatrainer” der AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V. Bei Fragen zur Genehmigung wenden Sie sich an die unten genannten DMP-Ansprechpartner.

Für die DMP-Vergütungsvereinbarungen ergeben sich ab dem 1. April 2019 folgende Änderungen:

Es werden für alle Krankenkassen neue Vergütungsziffern eingeführt: Verband der Ersatzkassen, BKK Landesverband Baden-Württemberg, IKK classic, Knappschaft, AOK Baden-Württemberg und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Die Ziffer 92025 „Asthma-Schulung für Eltern von Vorschulkindern (ASEV)” wird mit 23,00 € (vdek, IKK BKK, KN) und 25,00 € (AOK, SVLFG) je Unterrichtseinheit (UE) vergütet. Diese Schulung wird in Gruppen abgehalten mit maximal zwölf Erwachsenen und insgesamt 13 UE. Für Eltern können zwölf UE à 45 Minuten und für Eltern mit Kind eine UE à 45 Minuten abgerechnet werden.

Bei den Nachschulungen gibt es kassenseitig unterschiedliche Regelungen:

Verband der Ersatzkassen, BKK Landesverband Baden-Württemberg, IKK classic und Knappschaft


Nachschulungen können frühestens nach sechs Monaten mit den Ziffern 92026G oder 92026E abgerechnet werden:

  • Ziffer 92026G „Nachschulung der Asthma-Schulung für Eltern von Vorschulkindern” als Gruppenschulung mit maximal zwölf Erwachsenen, maximal 4 UE à 45 Minuten oder
  • Ziffer 92026E „Nachschulung der Asthma-Schulung für Eltern von Vorschulkindern” als Einzelschulung, eine UE à 45 Minuten.

Die Ziffern 92026G und 92026E werden wie die Basisschulung jeweils mit 23,00 € je UE vergütet.

Im Quartal 2/2019 müssen die Ziffern 92026G und 92026E für die Abrechnung manuell eingegeben werden. In die Praxisverwaltungssoftware können diese Ziffern erst zum Quartal 3/2019 aufgenommen werden.

AOK Baden-Württemberg und SVLFG


Nachschulungen können frühestens nach sechs Monaten mit der Ziffer 92026 abgerechnet werden:

  • Ziffer 92026 „Nachschulung der Asthma-Schulung für Eltern von Vorschulkindern”, maximal 4 UE à 45 Minuten

Die Ziffer 92026 wird wie die Basisschulung mit 25,00 € je UE vergütet.

Die Vergütungsvereinbarungen mit den Protokollnotizen zur ASEV-Schulung finden Sie unter: DMP Asthma und COPD.

Änderungen bei der DMP-Dokumentation: Software-Update

Ab 1. April 2019 gelten Änderungen bei der indikationsübergreifenden und der indikationsspezifischen Dokumentation für das DMP Asthma. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie ausschließlich mit den neuen Dokumentationsdatensätzen arbeiten, da die Dokumentationen sonst nicht vergütet werden können. Die neue Version der Praxisverwaltungssoftware erhalten Sie von Ihrem PVS-Hersteller zum Quartalswechsel. Bitte führen Sie das Softwareupdate fristgerecht durch, da Sie ab 1. April 2019 mit der aktualisierten Software dokumentieren müssen.

Neue Teilnahme- und Einwilligungserklärungen für die internistischen DMP

Ab 1. April 2019 müssen auch neue Teilnahme- und Einwilligungserklärungen für die internistischen DMP verwendet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Newsmeldung.

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Letzte Aktualisierung: 03.07.2025