Bei U-Untersuchungen nun doch TSS-Wartezeiten-Zuschlag
Für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter erhalten Ärzte ab Januar nun doch einen Aufschlag, wenn der Termin zeitnah über eine Terminservicestelle vermittelt wurde. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Bewertungsausschuss aufgefordert hatte, die Regelungen in einigen Punkten anzupassen.
Zuschlag für TSS-Termin zur U-Untersuchung
Nach der beschlossenen Regelung können die betroffenen Ärzte ab 2020 eine Zusatzpauschale abrechnen, wenn am Behandlungstag ausschließlich eine U-Untersuchung erfolgt. Dazu wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 01710 in den EBM aufgenommen.
Mehr zum TSVG
Direktkontakt
- Abrechnungsberatung
- 0711 7875-3397
- abrechnungsberatung@kvbawue.de
-
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr