Bei U-Untersuchungen nun doch TSS-Wartezeiten-Zuschlag

EBM-Änderung zum Januar 2020

Für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter erhalten Ärzte ab Januar nun doch einen Aufschlag, wenn der Termin zeitnah über eine Terminservicestelle vermittelt wurde. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Bewertungsausschuss aufgefordert hatte, die Regelungen in einigen Punkten anzupassen.

Zuschlag für TSS-Termin zur U-Untersuchung 

Nach der beschlossenen Regelung können die betroffenen Ärzte ab 2020 eine Zusatzpauschale abrechnen, wenn am Behandlungstag ausschließlich eine U-Untersuchung erfolgt. Dazu wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 01710 in den EBM aufgenommen.

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025