Vertreterversammlung (VV)
Selbstverwaltungsorgan der KVBW
Sie ist das oberste Organ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und repräsentiert die Gemeinschaft der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Land. An der Spitze stehen der alle sechs Jahre aus den Reihen der Mitglieder gewählte VV-Vorsitzende und ein Stellvertreter. Sie bereiten regelmäßig die Sitzungen der Vertreterversammlung vor und bilden das Bindeglied zwischen Vorstand und VV.
Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt den Haushalt, die Satzung und anderes autonomes Recht; sie wählt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, wird sie von gesetzlich vorgeschriebenen Fachausschüssen unterstützt, kann aber auch weitere beratende Ausschüsse einrichten. Die Vertreterversammlung der KVBW hat 50 Mitglieder aus den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg, die den ehemaligen KV-Bereichen entsprechen. Diese Delegierten üben ihre Funktion allesamt ehrenamtlich aus.
Termine
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24 Mär 2021
Stuttgart | 24. März 2021 | Vertreterversammlung
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14 Jul 2021
Stuttgart | 14. Juli 2021 | Vertreterversammlung
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06 Okt 2021
Stuttgart | 6. Oktober 2021 | Vertreterversammlung
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10 Nov 2021
Stuttgart | 10. November 2021 | Vertreterversammlung
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01 Dez 2021
Stuttgart | 1. Dezember 2021 | Vertreterversammlung