Gemeinsame Prüfungseinrichtung

ARGE Wirtschaftlichkeitsprüfung

Niedergelassene Ärzte sind dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet und dürfen Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel nur in einem bestimmten Umfang verordnen. Der Gesetzgeber hat den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsame Aufgaben übertragen (§ 106 SGB V):

  • die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung
  • die Regelung des Verfahrensablaufs für notwendige beziehungsweise gesetzlich vorgegebene Prüfungen (vgl. Prüfvereinbarung (gültig ab dem 01.01.2023))
  • die Organisation der für die Prüfung erforderlichen Prüfungseinrichtungen.

Die Verbände der Krankenkassen und die KVBW haben dem gesetzlichen Auftrag folgend eine Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlichkeitsprüfung (ARGE WP) gebildet. Diese ist Träger für:

  • die gemeinsame Prüfungsstelle
  • den gemeinsamen Beschwerdeausschuss.

Sitz der gemeinsamen Prüfungsstelle und des gemeinsamen Beschwerdeausschusses ist Freiburg. Bezirks­prüfungsstellen und Kammern des Beschwerdeausschusses in Stuttgart und Freiburg sind für das eigentliche Prüfgeschäft zuständig.

Mitglieder des gemeinsamen Beschwerde­ausschusses sind je vier Vertreter der KVBW (in der Regel praktizierende Ärzte) und der Krankenkassen in Baden-Württemberg sowie ein unparteiischer Vorsitzender. Die Kammern des Beschwerde­ausschusses sind mit je drei Vertretern der KVBW und der Krankenkassen in Baden-Württemberg und einem unparteiischen Vorsitzenden besetzt.

Die Prüfungseinrichtungen unterstehen der Aufsicht des Sozialministeriums Baden-Württemberg.