Vertreterversammlung fordert Anpassung des Honorars

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 9. Mai 2012 wichtige Beschlüsse gefasst.

Zu Beginn der Sitzung wies der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Frank-Dieter Braun, auf das Problem der Unsatzsteuerpflicht für ehrenamtlich Tätige hin. Das Bundesfinanzministerium hat nach den Ausführungen Brauns die Regelungen hier nun schärfer gefasst. Danach unterliegt die Tätigkeit in Gremien der KV als Körperschaft weiterhin nicht der Umsatzsteuerpflicht. Beschlossen ist jedoch, dass ab 1. Januar 2013 jede ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb Körperschaften des öffentlichen Rechts ab gewissen, sehr niedrigen Grenzbeträgen, gänzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Das wird zum Beispiel für Berufsverbände zu deutlichen Haushaltsbelastungen führen. „Die Selbstverwaltung lebt vom Engagement der ehrenamtlich tätigen Mitglieder. Ohne deren Arbeit könnte die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung nicht aufrechterhalten werden. Wenn nun versucht wird, den Staatshaushalt auf deren Rücken zu sanieren, dann ist das ein Angriff, den wir entschieden zurückweisen“, sagte Braun unter großer Zustimmung der Delegierten.

HVM

Im Mittelpunkt der Sitzung stand der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der zum 1, Juli 2012 in Kraft treten wird. Vorstand und Geschäftsführung haben in unzähligen Sitzungen mit den beratenden Fachausschüssen und allen Berufsverbänden den neuen HVM vorbereitet und den Delegierten zur Entscheidung vorgelegt. Mit großer Mehrheit folgten die Delegierten dem Konzept, das Stabilität, Kalkulationssicherheit und Planbarkeit in die Honorare bringen soll.

Honorarsteigerung

In einem Antrag beschlossen die Delegierten einstimmig, dass sich die Honorarsteigerung für das Jahr 2012 an der wirtschaftlichen Entwicklung und den Tarifabschlüssen orientieren soll. „Eine Steigerung von 1,25 Prozent für das Jahr 2012 entspricht bei einer Inflationsrate von 2 Prozent einer erneuten Abkoppelung der Ärzteschaft von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit einem Honorarverlust“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten. Nach den aktuellen Zahlen des Zentralinstituts für die Vertragsärztliche Versorgung (ZI) haben die Vertragsärzte 2008 gerade einmal einen Stundenlohn von 26 Euro netto erwirtschaftet. „Dies liegt etwa 13 Prozent unter den Vorgaben, die gemeinsam mit den Krankenkassen für die niedergelassene ärztliche Tätigkeit berechnet wurden. Im Jahr 2013 muss dies daher ausgeglichen werden.“

Versichertendaten

Eine klare Absage erteilten die Ärzte und Psychotherapeuten einer Forderung der Politik, dass die Praxen das Management der Versichertenstammdaten übernehmen sollten. Diese, unmittelbar mit der elektronischen Gesundheitskarte verbundene Anwendung, beinhaltet die Pflicht der Arztpraxis, die Stammdaten eines Versicherten bei einem Praxisbesuch zu überprüfen. „Es ist den Praxen nicht zuzumuten, pro Quartal etwa 150.000 Stammdaten zu überprüfen, bei denen nur etwa bei 2 Prozent mit einem Änderungspotenzial gerechnet wird“, heißt es in dem Beschluss.