Verantwortung für Komplikationen bei Updates für Arzneiverordnungssoftware liegt bei den Softwarehäusern
Damit soll eine werbe- und manipulationsfreie Verordnung von Arzneimitteln gewährleistet werden. Darüber hinaus soll die Software die Ärzte vor Regressen schützen.
Die Anforderungen an die Softwarehäuser wurden gemeinsam von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Krankenkassen festgelegt. Zentraler Punkt war dabei, dass der Workflow in den Praxen nicht behindert werden darf.
Das Software-Update ist weitgehend reibungslos verlaufen. Allerdings wurden die Anforderungen von einigen Softwareanbietern nicht erfüllt mit der Folge, dass in einigen Arztpraxen die Arbeitsabläufe teilweise erheblich verlängert wurden. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) verweist darauf, dass dies ausschließlich in der Verantwortung der Softwareanbieter liegt.