Quicker and sicker
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg weist in aller Entschiedenheit die heute vom GKV-Spitzenverband erhobenen Vorwürfe gegen die niedergelassenen Ärzte im Zusammenhang mit sogenannten Fangprämien zurück. Damit ist die Gewährung von wirtschaftlichen Vorteilen beispielsweise für die Überweisung von Patienten an ein Krankenhaus gemeint.
Einzelfälle statt gängige Praxis
Vorstandschef Dr. Norbert Metke sagte dazu: „Die Studie bestätigt unsere Einschätzung, wonach es sich hier nur um Einzelfälle handelt. Zwar sehen ein erheblicher Teil der Ärzte und Krankenhäuser hier eine gängige Praxis - aber nur bei anderen und nur nach dem Hören-Sagen. Wenn hingegen im Rahmen der Studie ein Arzt direkt gefragt wurde, ob ihm dies bereits etwa durch ein Krankenhaus konkret angeboten wurde, zeigt sich, dass dies nur in wenigen Einzelfällen stattgefunden hat. Bei den Krankenhäusern ergibt sich ein vergleichbares Bild. Daraus einen pauschalen Vorwurf an die Ärzte zu richten, ist perfide und reiht sich nahtlos in eine Politik des GKV-Spitzenverbandes ein, den Arztberuf zu diffamieren und zu kriminalisieren.“
Metke warnte davor, Leistungen eines Krankenhauses an einen Arzt grundsätzlich als illegal einzustufen. „Die Krankenhäuser versuchen im großen Stil, sich auf Kosten der Ärzte zu entlasten. Nach dem Motto "quicker and sicker" werden Patienten immer früher entlassen und müssen von den Vertragsärzten dann versorgt werden - obwohl dies eigentlich Aufgabe der Krankenhäuser ist und diese dafür auch bezahlt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber schon vor geraumer Zeit in §115a SGB V ausdrücklich festgelegt, dass Vertragsärzte und Krankenhäuser intensiver zusammenarbeiten. Dies ist nun noch einmal durch das Versorgungsstrukturgesetz verstärkt worden, indem dort geregelt ist, dass die niedergelassenen Ärzte im Auftrag des Krankenhauses prä- und poststationäre Leistungen erbringen dürfen und dafür auch vom Krankenhaus vergütet werden. Dies dient vor allem den Patienten, da damit das Patientenmanagement deutlich schlanker wird.“ Metke wies vor diesem Hintergrund auch auf die Situation von Medizinischen Versorgungszentren hin, die von Krankenhäusern betrieben werden und hier in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Fangprämien nicht vereinbar mit dem Berufsbild des Arztes
Kein Zweifel ließ der KV-Chef daran, dass er Fangprämien für illegal hält und diese sanktioniert werden müssen. „Im Versorgungsstrukturgesetz wurde das Verbot von Zuweisung gegen Entgelt noch einmal ausdrücklich betont und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten geschaffen. Wir haben das ausdrücklich begrüßt, weil wir Fangprämien für nicht vereinbar mit dem Berufsbild des Arztes halten.“
Metke abschließend: „Der GKV-Spitzenverband muss sich schon fragen lassen, warum er nicht dafür sorgt, dass die Krankenhäuser auch die Leistungen erbringen, die in der Vergütung enthalten sind. Vielleicht sollte er seine Energie eher darauf setzen, anstatt die Versichertengelder für Studien und Kampagnen zu verwenden, die nur das Ziel haben, das Arzt-Patientenverhältnis zu schädigen, und damit seine eigene Unfähigkeit zu kaschieren.“