KVBW-Vertreterversammlung beschließt neuen HVM zum 1. Juli 2012

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit überwältigender Mehrheit einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) verabschiedet, der zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird.

KV-Vorstandschef Dr. Norbert Metke zeigte sich nach der Abstimmung hoch erfreut: „Wir haben hart gearbeitet. Kaum ein anderes Thema hat das Haus in den vergangenen Monaten so beschäftigt wie der neue HVM. Honorarverteilung rührt immer an den Grundlagen der ärztlichen Tätigkeit. Umso mehr freue ich mich, dass wir nach Jahren der zentralen Vorgaben aus Berlin nun wieder eine eigene Honorarverteilung in Baden-Württemberg haben, die dem Grundsatz "Planbarkeit, Stabilität und Kalkulationssicherheit" folgt. Die zentralen Vorgaben hatten für Baden-Württemberg katastrophale Auswirkungen, denn sie hatten massive Umverteilungen zwischen und innerhalb der Arztgruppen zur Folge mit teilweise erheblichen Verlusten für etwa 70 Prozent aller baden-württembergischen Arztpraxen.“

Keine neue Umverteilung

Geschäftsführerin Susanne Lilie stellte im Rahmen der VV die Detailausgestaltung des neuen HVM vor: „Honorarverteilungsmaßstäbe erhöhen die Vergütung nicht. In Bezug auf die Vergütung blicken wir auf ein gutes Jahr 2011 zurück, in dem die Gesamtvergütung in Baden-Württemberg um ca. 4 Prozent, bundesweit aber nur um 1,25 Prozent, zunahm. Wir haben uns entschlossen, zur Stabilisierung an der bisherigen Systematik der Mengenbegrenzung aus Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsbezogenen Volumina (QZV) festzuhalten. Durch weitere mengenbegrenzende Maßnahmen wie einer Reduktion der Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften und einer Fallzahlbegrenzung ist es uns gelungen, eine erneute Umverteilung zwischen den Fachgruppen zu vermeiden.“

Neben der Umgestaltung der Mengenbegrenzungssystematik sieht der HVM der KVBW ab dem 1. Juli 2012 auf dem Boden der Honorare aus 2011 eine strikte "Fachgruppentopfung" vor: „Es wird damit gewährleistet sein, dass Veränderungen des Leistungsgeschehen in einer Fachgruppe nicht mehr zu Lasten anderer Fachgruppen gehen, und es soll auch weitgehend gewährleistet werden, dass es innerhalb der Fachgruppen keine Umverteilung gibt“, so die Geschäftsführerin weiter. Von dem neuen HVM werden auch künftig Leistungen wie Prävention und Substitution, das ambulante Operieren oder andere, die außerhalb der Gesamtvergütung bezahlt werden, nicht tangiert.

Gelebte Transparenz

KV-Chef Dr. Metke stellte abschließend fest: „Der verabschiedete Honorarverteilungsmaßstab ist das Produkt einer intensiven Kommunikation mit den Beratenden Fachausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigung, der Vertreterversammlung und allen Berufsverbänden. Er ist ein weiteres Beispiel einer "Open-Office-Politik" unter Transparenz standespolitischer Entscheidung des neuen Vorstandes der KVBW.“