KVBW und BKK Landesverband schließen Vertrag zur Patientenbegleitung ab

Die KVBW und der BKK Landesverband gehen neue Wege in der Koordination der Behandlung der Patienten.

„Wir haben viele Patienten, bei deren Behandlung es eine Reihe von Beteiligten im Gesundheitswesen gibt: Ärzte, Krankenkasse, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc. Unser Ziel ist es, dass wir hier gemeinsam eine bessere Koordination gewährleisten und damit zu einer Verbesserung der Versorgung kommen“, sagte KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Metke.

Der Vertrag, der zunächst für die Patienten der BKK Scheufelen, BKK MAHLE und WMF BKK gilt, sieht vor, dass der Arzt und die Patientenbegleitung der Krankenkassen gemeinsam die Koordination von behandlungsbegleitenden Maßnahmen bei bestimmten Erkrankungen vornehmen. Dazu gehören etwa Depression, Diabetes, Bandscheibenvorfall, Verletzungen nach Stürzen von Patienten, die älter als 70 Jahre sind, sowie Herzerkrankungen. Der Arzt, der einen solchen Patienten behandelt, spricht diesen auf die Möglichkeit der Patientenbegleitung an, damit er seine Beteiligung erklären kann. Möchte der Patient die Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, füllt der Arzt einen Begleitbogen aus, auf dem alle erforderlichen Maßnahmen der Behandlung enthalten sind. Dieser Begleitbogen wird an den BKK LV BW gesandt, der die Patientenbegleitung zentral koordiniert. Der Patientenbegleiter kümmert sich um alle weiteren Maßnahmen: die Genehmigung von unterstützenden Leistungen wie Rehabilitationen, Kuren, Krankengymnastik oder Hilfsmitteln - wie etwa die Bereitstellung eines Rollstuhls. Auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird der Patientenbegleiter tätig.

„Durch die bessere Koordination und standardisierte Abläufe wollen wir erreichen, dass wir den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten besser gerecht werden und die Versorgungseffizienz erhöhen. Der Patient soll feste Ansprechpartner haben. Wichtig ist uns weiter, dass wir stationäre Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen können und damit zu einer rascheren beruflichen (Re)Integration kommen, beziehungsweise die Selbständigkeit des Patienten sichern“, erklärte Konrad Ehing, Vorsitzender des Vorstandes des BKK LV BW.

Der Vertrag wird ab 1. April 2012 in Kraft treten. Vorgesehen ist eine Erprobung von sechs Monaten, danach werden weitere Betriebskrankenkassen dem Vertrag beitreten. Die Teilnahme seitens der Patienten ist selbstverständlich freiwillig.