Kassenärzte fordern Nachbesserung: Honorarerhöhung 2012 und 2013 liegt unter der Inflationsrate
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) forderte am vergangenen Mittwoch in Stuttgart, die vom Gesetzgeber zugestandene Erhöhung des Honorars der niedergelassenen Ärzte von 1,25 Prozent für das Jahr 2012 müsse umgehend auf eine Höhe angepasst werden, die sich an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den Tarifabschlüssen Gewerkschaften/Arbeitgeber in 2012 orientiere.
Rückendeckung für die Forderung nach mehr Honorar erhalten die baden-württembergischen Ärzte durch das Praxispanel des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZIPP). Der Geschäftsbericht dokumentiert eine Unterbezahlung der niedergelassenen Vertragsärzte für ihre Leistung, die sie im Rahmen der Versorgung der Gesetzlich Versicherten erbracht haben. Im Jahr 2008 lag die Honorierung 13 Prozent unterhalb der Vorgaben des Bewertungsausschusses. Nach den Berechnungen des ZIPP lag der Stundenlohn eines Vertragsarztes gerade einmal bei 26 Euro netto.
„Diese Unterbezahlung ist angesichts von aktuellen Tarifabschlüssen, die im Bereich von 6 Prozent liegen, wie ein Schlag ins Gesicht unserer Ärzte und Psychotherapeuten. Seit Jahren ist unser Nettoeinkommen rückläufig und unsere Leistungen zunehmend unterbezahlt. Deshalb fordern wir, den Honorarzuschlag spätestens Anfang 2013 inflationsbereinigt nach oben zu korrigieren“, sagte Dr. Norbert Metke, Vorstand der KVBW. Metke weiter: „Ein angemessenes Honorar hat auch mit Respekt und Anerkennung unserer Arbeit am Menschen zu tun. Alles hat seinen Preis, erst Recht die ambulante medizinische Versorgung, die wir nur so auf dem gewohnten Niveau erhalten können.“
Die niedergelassenen Ärzte versorgen 90 bis 95 Prozent der Patienten flächendeckend fachübergreifend und wohnortnah. „Die Delegierten der VV der KVBW empfinden es als inakzeptabel, dass die Niedergelassenen in 2012 mit einem "Honorar-Zuschlag" von 1,25 Prozent regelrecht abgespeist wurden. Bei einer Inflationsrate von deutlich über 2 Prozent entspreche dies einer erneuten Abkoppelung der Ärzteschaft von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit einem Honorarverlust. Gerade auch vor dem Hintergrund zunehmend bedrohlichen Ärztemangels könne dies nicht länger hingenommen werden“, heißt es in dem Beschluss der VV.