Honorar 2013: Auswirkungen auf Baden-Württemberg kritisch
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Auseinandersetzung mit den Krankenkassen um das Honorar 2013 ist auf Bundesebene eine erste Einigung erzielt worden. Wir begrüßen es, dass die Selbstverwaltung zwar zeigt, dass sie auch in schwierigen Situationen handlungsfähig ist und Lösungen finden kann. Gleichwohl sehen wir die Auswirkungen der Einigung für Baden-Württemberg nach einer ersten Einschätzung wesentlich kritischer als dies von den Verhandlungspartnern in Berlin verbreitet wird.
Die Einigung, die sich weitgehend an den Vorstellungen des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses orientiert, setzt sich aus einem Paket zusammen, das für Baden-Württemberg vor allem aus den folgenden Faktoren besteht:
- Die genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen werden ab 2013 für alle Arztgruppen ausbudgetiert und damit außerhalb der Gesamtvergütung bezahlt.
Das gleiche gilt zusätzlich für die probatorischen Leistungen, die von den in § 87b Abs. 2 Satz 3 genannten Arztgruppen erbracht werden. Zu diesen Arztgruppen gehören die Psychotherapeuten, die Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, die Fachärzte für Nervenheilkunde, die Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte.
Damit ist eine zentrale Forderung der Ärzte und Psychotherapeuten erfüllt, die in Zukunft verhindert, dass die hohen Mengensteigerungen in der Psychotherapie zu Lasten der ärztlichen Grundversorgung erfolgen. Zudem werden in einem wichtigen Teil des Leistungsspektrums von Ärzten und Psychotherapeuten feste Preise eingeführt und das Risiko von Mengensteigerungen auf die Krankenkassen verlagert. - Der Orientierungspunktwert bleibt um 0,9% angehoben.
- Die Gesamtvergütung wird für Baden-Württemberg zum Ausgleich der gestiegenen Morbidität der Versicherten um zusätzlich ca. 1% angehoben
- Zum 1.1.2013 erfolgt eine EBM-Reform mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Stärkung der ärztlichen "Grundversorgung".
Die Verhandlungspartner in Berlin beziffern dieses Paket für ganz Deutschland auf eine Steigerung der Gesamtvergütung von ca. 4%. Nach einer ersten Einschätzung unsererseits trifft dies auf Baden-Württemberg jedoch nicht zu.
Wie geht es weiter?
Die Einigung, die gestern auf Bundesebene erzielt wurde, stellt für Baden-Württemberg formal nur eine Rahmenempfehlung dar. Denn seit diesem Jahr werden Orientierungspunktwert und Gesamtvergütung in den Regionen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kassen letztendlich auf Landesebene verhandelt. Es gilt nun, für Baden-Württemberg auf Grundlage dieser Bedingungen einen Honorarvertrag 2013 mit den Krankenkassen abzuschließen. Wir haben die Verhandlungen mit den Kassen diesbezüglich bereits aufgenommen und werden Sie über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden halten.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. med. Norbert Metke
Vorsitzender des Vorstandes