Förderung des Notfalldienstes
Für die langfristige Sicherung des Notfalldienstes in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Schritt unternommen worden. Dr. Johannes Fechner, Vorstand der KVBW, erklärte am Dienstag in Stuttgart: „Wir haben mit allen Krankenkassen in Baden-Württemberg eine Förderung der Notfallpraxen an Krankenhäusern und weiterer Versorgungsschwerpunkte vereinbaren können. Neben der AOK und der LKK nehmen insbesondere auch die Ersatzkassen sowie die Betriebs- und Innungskrankenkassen an der Vereinbarung teil. Über weitere Mechanismen zur Unterstützung des Notfalldienstes außerhalb von Notfallpraxen werden derzeit Gespräche geführt. Diese Förderung stellt einen ersten wichtigen Schritt hin zu einer langfristigen Sicherung des Notfalldienstes dar. Wir bedanken uns daher ausdrücklich bei allen unseren Verhandlungspartnern für die offenen und konstruktiven Verhandlungen.“
Zur Teilnahme am Notfalldienst seien alle niedergelassenen Ärzte verpflichtet, unabhängig in welcher Fachgruppe sie tätig sind. Damit müsse sichergestellt werden, dass außerhalb der Sprechstundenzeiten eine ambulante Versorgung für Patienten gewährleistet werde. „Im vergangenen Jahr wurden im Notfalldienst rund zwei Millionen Patienten behandelt. Baden-Württemberg hat dafür eine sehr unterschiedliche Struktur im Notfalldienst“, erläuterte Fechner. „In einigen Bezirken nehmen die Ärzte den Notfalldienst in ihren Praxen wahr, in anderen Bezirken wurden zentrale Notfallpraxen gegründet, die wiederum teilweise an Krankenhäusern angesiedelt sind. Zudem gibt es Notfallpraxen als Eigeneinrichtungen der KV. Die Dienstbelastung für die Ärzte ist daher sehr unterschiedlich.“
Für den KVBW-Vorstand zeigt sich eine klare Tendenz für die Zukunft des Notfalldienstes: „In den vergangenen Jahren hat sich ein eindeutiger Trend hin zu zentralen Notfallpraxen an Krankenhäusern gezeigt. Wir können damit zu einen die Dienstbelastung für die Ärzte senken und andererseits die Kompetenzen mit den Krankenhäusern bündeln. Das bedeutet, dass die medizinischen Einrichtungen des Krankenhauses mit genutzt werden, etwa Patienten schnell und ohne Zeitverzug zum Röntgen gebracht werden können. Für die Krankenhäuser haben die Notfallpraxen den Vorteil, dass deren Notfallambulanz entlastet wird. Aus diesem Grund haben wir in aller Regel sehr gute Kooperationen mit den Krankenhäusern etwa dahingehend, dass diese uns die Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung stellen.“
Keinerlei Probleme gebe es bei den bestehenden Notfallpraxen mit der Akzeptanz durch die Patienten. „Notfallpraxen sind mit der Zusammenlegung von Notfalldienstbezirken verbunden und damit auch gegebenenfalls mit weiteren Anfahrtswegen für die Patienten. Im Gegenzug ist das Angebot für die Patienten hingegen wesentlich einfacher, weil sie immer die gleiche zentrale Anlaufstation haben und nicht erst recherchieren müssen, welcher Arzt wo Dienst hat.“ Fechner betonte die Bedeutung des Notfalldienstes für die Attraktivität des Arztberufes. „Aus allen Untersuchungen ist uns bekannt, dass die Organisation des Notfalldienstes ein wichtiges Kriterium für einen jungen Mediziner darstellt, ob er sich überhaupt niederlässt und wenn ja wo. Das gilt besonders für die Frauen. Die Unterstützung des Notfalldienstes ist daher aktive Zukunftssicherung für die ambulante Versorgung.“