FALK-KVen: Volle Unterstützung für Gesundheitsminister Bahr
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bekommt von den vier in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern volle Unterstützung für seine Pläne, auch bereits laufende Prüfverfahren unter die Maxime "Beratung vor Regress" zu stellen. Die Vorstände der FALK-KVen erklärten dazu heute in Berlin: „Eines der zentralen Hindernisse für eine Niederlassung in einer Praxis ist das gesetzlich verordnete Prüfunwesen und die damit im Raum stehende Gefahr eines teilweise existenzbedrohenden Regresses. Das Risiko eines Regresses ist durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz und die dort verankerte Abfolge 'Beratung vor Regress' auch dank unserer Initiative zwar reduziert worden. Dass Gesundheitsminister Bahr diese Damoklesschwert für die Praxen nun bereits in laufenden Verfahren entschärfen will, ist deshalb nur konsequent und wir unterstützen ihn in dieser Frage.“
Dass am Ende dieser Entwicklung eine vollständige Abschaffung der Richtgrößenprüfungen und des Regressrisikos für die Niedergelassenen stehen muss, ist für die FALK-Vorstände keine Frage: „Es bleibt eines der Hauptärgernisse in der vertragsärztlichen Versorgung, dass Ärztinnen und Ärzte für die verordneten und den Patienten zugute gekommenen Medikamente und Heilmittel mit ihrem Privatvermögen haften müssen. So lange es diesen Unsinn gibt, wird es schwer bleiben, junge Mediziner zum Sprung in die Niederlassung zu bewegen. Deshalb gibt es für uns an dieser Stelle nur eine Lösung: Richtgrößenprüfungen und Regresse müssen weg! Ärztinnen und Ärzte müssen endlich vom Generalverdacht befreit werden, Medikamente und Heilmittel ohne entsprechende medizinische Notwendigkeit zu verordnen.“
Für die notwendige juristische Sicherheit kann aus Sicht der FALK-KVen nur eine gesetzliche Klarstellung sorgen. Sie fordern deshalb den Gesetzgeber auf, in einem der gerade laufenden Gesetzgebungsverfahren festzuschreiben, dass das Prinzip "Beratung vor Regress" für all die Prüfverfahren gilt, die zum 01.01.2012 noch nicht bestandskräftig abgeschlossen waren.