FALK-KVen fordern: Krankenkassen müssen Kosten für zunehmenden Bedarf an Psychotherapie übernehmen

Deutliche Kritik an der Haltung der Krankenkassen zur Finanzierung der Psychotherapie übten heute in Berlin die Vorstände der in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Während der stetig steigende Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen unstrittig sei, verweigerten die Krankenkassen die Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel. In der aktuellen Situation müssten die Fachärzte aus ihrem Honorar den immer höheren Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen bezahlen. Dazu erklärten die Vorstände der FALK-KVen heute in Berlin: „Es kann einfach nicht sein, dass die Krankenkassen ihren Versicherten auch im Bereich der Psychotherapie suggerieren, dass sie alles Notwendige erhalten würden, aber dies nicht bezahlen wollen. Gerade bei den antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen kann es keinen Zweifel geben, dass diese durch die Kassen außerbudgetär zu vergüten sind. Nur so ist ein dauerhafter Unfrieden zwischen Ärzten und Psychotherapeuten letztlich effektiv zu vermeiden.“

Die Vorstände der FALK-KVen unterstützen damit auch entsprechende Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie von ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden. Diese hatten wiederholt gefordert, dass die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen extrabudgetär zu vergüten seien. Bislang werden die dafür notwendigen Mittel primär dem fachärztlichen Honorartopf entnommen. Ergebnis davon ist, dass bei dem nachgewiesenen Anstieg an psychotherapeutischen Leistungen die medizinischen Leistungen der anderen Fachgruppen aus diesem Honorartopf nur noch in begrenztem Umfang bezahlt werden können. „Denn auf Dauer wäre die Folge, dass psychotherapeutische Leistungen durch Einschränkungen in der Behandlung von Fachärzten oder umgekehrt finanziert werden müssen. Die einzige vernünftige Lösung ist, dass die Kassen die Leistungen, die sie voher genehmigen, auch extrabudgetär vergüten müssen.“

Aus Sicht der FALK-KVen folgt die Forderung nach einer extrabudgetären Vergütung der Psychotherapie den Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes. Darin wurde bestimmt, dass für eine angemessene Vergütung der Psychotherapeuten zu sorgen sei, ohne allerdings konkret festzulegen, woher die Mittel dafür kommen sollen. Eine entsprechende Regelung könnte nun nachträglich Klarheit schaffen.