KVBW kritisierte gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der Vergütung

Nicht mehr zeitgemäß

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg kritisiert die aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers zur Festlegung des ärztlichen Honorars. 

KVBW-Vorstandschef Dr. Nobert Metke sagte dazu am Donnerstag in Stuttgart: „Die aktuellen Rahmenbedingungen passen nicht mehr in die heutige Zeit. Gerade die Pandemie hat die Verhältnisse in der medizinischen Versorgung gravierend verändert. Die aktuell gültigen Vorgaben zur Weiterentwicklung des Orientierungspunktwertes berücksichtigen die veränderten Verhältnisse nicht. Die Folge ist, dass die erhöhten Kosten und die Leistung der Praxen nicht abgebildet werden kann.“ Metke reagiert damit auf den aktuellen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, der gegen die Stimmen der Kassenseite eine Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 1,275 Prozent beschlossen hat. Die Kassenseite hatte vehement eine Nullrunde gefordert. 

Metke kritisierte, dass die Möglichkeiten zur Anpassung des Orientierungswertes lediglich Faktoren beinhalte, die die zunehmende Versorgungstiefe der niedergelassenen Ärzte am Patienten negiert. „Das bedeutet eine kaum mehr akzeptierbare Belastung der niedergelassenen Tätigkeit, zu einem Zeitpunkt, in dem Ärzte parallel zu ihren Praxen noch den stationären Bereich unterstützen mussten und einen wesentlichen Anteil der Versorgung in der Pandemie übernommen haben und in der Folge nun auch die Impfungen mit geleistet werden.“

Der Vorstand der KVBW wandte sich an die Delegierten der VV und die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in folgendem Schreiben.