Außerklinische Intensivpflege (AKI): Potenzialerhebung für Neupatienten seit 1. Juli 2025 verpflichtend

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) regelt Potenzialerhebung für Neupatienten und Bestandsfälle neu

Wichtige Änderung der AKI-Richtlinie nachfolgend in Kürze zusammengefasst:

Verpflichtende Potenzialerhebung für Neupatienten

Ab dem 1. Juli 2025 müssen Sie für neue Patientinnen und Patienten vor jeder AKI-Verordnung, gemäß den Regelungen der AKI-Richtlinie, eine Potenzialerhebung durchführen und dokumentieren. Diese Vorgabe gilt für alle beatmeten und tracheal­kanülierten Personen, die ab diesem Zeitpunkt erstmals außerklinisch versorgt werden.

Demnach müssen Sie 

  • das Potenzial 
    • zur Reduzierung der Beatmungszeit oder 
    • zur vollständigen Entwöhnung der Beatmung (Weaning) bzw. zur Dekanülierung 
  • sowie Möglichkeiten, eine Therapie zu optimieren
  • und die notwendigen Maßnahmen, 

erheben und dokumentieren. 

Die Erhebung muss mindestens alle sechs Monate durchgeführt werden. Sie darf zum Zeitpunkt der Verordnung nicht älter als drei Monate sein.

Wird bei der Erhebung festgestellt, dass langfristig kein Potenzial auf Entwöhnung oder Dekanülierung besteht, muss eine weitere Erhebung erst nach zwölf Monaten erfolgen. Diese darf dann vor Verordnung der AKI nicht älter als sechs Monate sein.

Weiterhin gilt: Haben Sie bei einer Patientin oder einem Patienten über einen Zeit­raum von mindestens zwei Jahren zweimal in Folge festgestellt und dokumentiert, dass keine Aussicht auf eine Verbesserung besteht, dürfen Sie weitere Verordnungen auch ohne erneute Potenzialerhebung ausstellen. 

Potenzialerhebung bei Bestandsfällen bei Bedarf weiterhin möglich

Bei Patientinnen und Patienten, die bereits vor dem 1. Juli 2025 außerklinisch versorgt wurden, ist die Potenzialerhebung nicht mehr vor jeder AKI-Verordnung verpflichtend. Durch den Anspruch der Patienten auf eine Potenzialerhebung ist sie dement­­sprech­­end weiterhin möglich. Sie können diese veranlassen, wenn sich Hinweise auf ein mögliches Potenzial zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung zeigen. 

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Ergibt sich im Rahmen der regelmäßigen Begutachtung durch den MD ein entsprech­ender Hinweis auf Potenzial zur Entwöhnung, Dekanülierung oder Therapie­optim­ierung, werden Sie von den Krankenkassen darüber informiert. Folglich entscheiden Sie über weitere notwendige Maßnahmen.

Die bisherigen Übergangsregelungen und Ausnahmen für Bestandsfälle endeten am 30. Juni 2025. Seit dem 1. Juli gelten ausschließlich die neuen Vorgaben.

Bitte beachten Sie diese bei der Verordnung und setzen die nun vorgesehenen Regelungen ab sofort in Ihrer Praxis um.

EBM-Anpassung in Planung

Der Bewertungsausschuss bereitet derzeit eine entsprechende Anpassung des EBM vor. Hierüber werden Sie zu gegebener Zeit gesondert informiert.

Ärzte für die Potenzialerhebung finden

In unserer Arztsuche können Sie schnell niedergelassene Ärzte in Baden-Württemberg finden, die die Potenzialerhebung durchführen. Gehen Sie dazu in unsere erweitere Arztsuche und wählen unter „Besondere Verfahren und Behandlungsarten“ den Filter­begriff „AKI Potentialerhebung“ aus. Klicken Sie auf „Treffer anzeigen“, um alle entsprechenden Ärzte aufgelistet zu bekommen.

Quellen: KBV, G-BA

Letzte Aktualisierung: 03.07.2025