TSVG – Meldung Sprechzeiten und offene Sprechstunden

Mit dem mit dem TSVG – Terminservice- und Versorgungsgesetz – hat der Gesetzgeber das Mindestsprechstundenangebot für alle Ärzte und Psychotherapeuten von 20 auf 25 Wochenstunden angehoben – die Zeit für Haus- und Pflegeheimbesuche wird angerechnet. Bei einem reduzierten Versorgungsauftrag gelten die festgelegten Sprechstundenzeiten anteilig.

 

Grundversorgende Fachärzte müssen ab dem 1. September 2019 mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten (bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig).

 

Hier melden Sie uns Ihre Sprechstundenzeiten