Psychotherapie: Mehr Honorar für neu eingeführte Leistungen

Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung werden besser honoriert.

Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, die neu eingeführten Leistungen so zu vergüten wie die Gebührenordnungspositionen der Richtlinien-Psychotherapie.

88,66 Euro für Sprechstunde und Akutbehandlung

Nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten für die Psychotherapeutische Sprechstunde und für die Akutbehandlung bei einer Dauer von mindestens 25 Minuten 44,33 Euro (alt: 42,75 Euro). Bei 50 Minuten sind es 88,66 Euro und damit so viel, wie die Krankenkassen für eine Richtlinien-Psychotherapiestunde bezahlen. Der Beschluss gilt rückwirkend ab 1. April 2017.

Auch höherer Strukturzuschlag

Angehoben wird außerdem der Strukturzuschlag, der auf die Psychotherapeutische Sprechstunde und auf die Akutbehandlung gezahlt wird. Er beträgt nunmehr 7,58 Euro (alt: 7,27 Euro) und wird wie bisher automatisch von der Kassenärztlichen Vereinigung ab einer bestimmten Leistungsmenge zugesetzt.

PFG auch bei Psychotherapeutischer Sprechstunde

Der Bewertungsausschuss hat ferner festgelegt, dass die Psychotherapeutische Sprechstunde zu den Leistungen der Grundversorgung gezählt wird. Dadurch können Psychotherapeuten die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) inklusive des Zuschlags nunmehr auch für die Behandlungsfälle erhalten, bei denen eine Psychotherapeutische Sprechstunde abgerechnet wurde.
Außerdem wurde die Bewertung der PFG (GOP 22216 / 23216) und des Zuschlags (22218 / 23218) leicht angehoben – von 17,27 auf 17,90 Euo beziehungsweise von 4,63 Euro auf 4,84 Euro. Die Regelungen zur PFG gelten ebenfalls rückwirkend ab 1. April 2017. Durch die Anpassungen soll verhindert werden, dass nach Einführung der neuen Leistungen das PFG-Honorarvolumen für Psychotherapeuten sinkt.

Die PFG, inklusive Zuschlag, wird einmal im Quartal zur Grundpauschale zugesetzt und zwar für jeden Behandlungsfall, bei dem der Arzt oder Psychotherapeut ausschließlich grundversorgend tätig ist und keine weitergehenden Leistungen durchführt. Zu den Leistungen der Grundversorgung in der Psychotherapie gehören neben der Psychotherapeutischen Sprechstunde die probatorische Sitzung und psychotherapeutische Gespäche der Fachkapitel.

Hypnose neben Leistungen der Verhaltenstherapie abrechenbar

Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss beschlossen, dass die Hypnose (GOP 35120) wieder neben Leistungen der Verhaltenstherapie (GOP 35220 bis 35225) abgerechnet werden kann. Dieser Beschluss gilt ebenfalls rückwirkend ab 1. April 2017.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

Neue Leistungen, neue Gebührennummern, neue Bewertung, neue Formulare, neue Sitzungskontingente: Die wesentlichen Neuerungen für Vertragspsychotherapeuten haben wir für Sie in einem Anhang zum Juni-Rundschreiben auf sechs Seiten zusammengefasst. Eine aktualisierte Fassung dieser Rundschreiben-Beilage, die die Höherbewertung der neuen Leistungen berücksichtigt, finden Sie unten zum Download.

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