Sprechstundenbedarf: Was ist besonders zu beachten?

Wirtschaftlichkeitsprüfung SSB: Krankenkassen kündigen Prüfschwerpunkte für 2021 an

Wie jede ärztliche Verordnung können auch Verordnungen als Sprechstundenbedarf (SSB) auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft und regressiert werden. Jeder Arzt muss innerhalb von zwei Jahren nach Ende des jeweiligen Verordnungsquartals damit rechnen, dass seine Verordnungsweise überprüft wird. Welche Anknüpfungspunkte dabei 2021 besonders im Fokus stehen, haben die gesetzlichen Krankenkassen jetzt angekündigt.

Hauptthemen der SSB-Wirtschaftlichkeitsprüfungen 2021

Verbandmittel

Immer nur zur Erstversorgung von akuten Wunden als Sprechstundenbedarf zulässig. Besondere Vorsicht ist im Bereich der modernen Wundversorgung geboten. Diese Verbandmittel sind – außer zu einmaligen Testzwecken – als Serienbehandlung immer auf den Namen des Patienten zu verordnen.

Gesamt-SSB in Menge und Kosten

Der Gesamt-Sprechstundenbedarf im Quartal muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Behandlungsfälle stehen.

Infusionnadeln

Flügelkanülen, Butterflys oder Braunülen sind ausschließlich im Zusammenhang mit Infusionen als Sprechstundenbedarf zu verordnen. Keine Verwendung der Infusionsnadeln aus dem SSB zur Injektion oder Blutentnahme, denn hier sind Einmalkanülen mit der Gebühr für die Leistung bereits abgegolten. Infusionsnadeln und -bestecke für Selbstzahlerleistungen (IGeL) dürfen nicht aus dem Sprechstundenbedarf entnommen werden.

Unwirtschaftliche Packungsgrößen und unwirtschaftliche Produkte

Wählen Sie immer eine Packungsgröße, die dem Quartalsbedarf entspricht. Mehrere Kleinpackungen gelten als unwirtschaftlich. Unwirtschaftliche Arzneimittel vermeiden Sie am besten, indem Sie auf dem Sprechstundenrezept den Wirkstoff, die Darreichungsform und die Menge rezeptieren. Bei Verordnungen im Sprechstundenbedarf werden grundsätzlich die Mittel und Produkte geliefert, die Sie verordnen. Teure Originale werden hier also nicht automatisch durch günstigere Rabattvertragsartikel ersetzt.

Erstbeschaffung 

Die zu Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit erforderliche Sprechstundenbedarf-Grundausstattung der Praxis darf nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden, sondern ist auf eigene Kosten zu beschaffen. Die erste Ersatzbeschaffung darf im Rahmen des Sprechstundenbedarfs erst ab dem Beginn des nächsten Kalendervierteljahrs der vertragsärztlichen Tätigkeit auf Kosten der Krankenkassen verordnet werden.

Sonstiger Schaden

Nach Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit dürfen Ärzte keinen Sprechstundenbedarf verordnen.

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Auskunft zu Sprechstundenbedarf
0711 7875-3660
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