Praxisverwaltungsprogramme: Updates regelmäßig einspielen

Softwareaktualisierung mit GOPs für die Corona-Drittimpfungen kommt im September

Praxen sollten ihre Softwareprogramme regelmäßig aktualisieren. Dies betrifft nicht nur die regulären Quartals-Updates, sondern auch Sonder-Updates, die von den Softwareherstellern innerhalb eines Quartals bereitgestellt werden.

Die Softwarehersteller sind im Rahmen ihrer Softwarepflege und Wartung dazu verpflichtet, neue und geänderte Anforderungen in ihren Softwareprodukten zeitnah und korrekt umzusetzen. Aus dieser Verpflichtung resultieren die regelmäßigen Quartals-Updates.

Kommt es zwischendurch zu gesetzlichen Änderungen, können Sonder-Updates erforderlich werden, ein Beispiel sind die Impf- und Testverordnung, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) während der Coronavirus-Pandemie regelmäßig anpasst.

Sonder-Update mit Pseudoziffern für Auffrischimpfungen

Das nächste Sonder-Update ist für September geplant. Dann sollen die neuen Pseudoziffern für Auffrischimpfungen gegen COVID-19 eingespielt werden. Die Softwarehäuser können damit allerdings erst beginnen, sobald das (BMG) die angepasste Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) veröffentlicht hat.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt Ärzten und Psychotherapeuten, die von den Herstellern bereitgestellten Updates immer zeitnah einzuspielen, um immer den vollständigen und aktuellsten Funktionsumfang der Software nutzen zu können.

Korrektur-Updates innerhalb des Quartals

Auch bei der Pflege und Weiterentwicklung der Softwareprodukte aufgrund von geänderten Vorgaben kann es zu unbeabsichtigten Fehlern oder Fehlfunktionen kommen.

Wenn die Hersteller darüber von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kassenärztlichen Vereinigungen oder der KBV informiert werden, dann werden schnellstmöglich Korrektur-Updates bereitgestellt, um die Fehler zu beseitigen.

Praxen sollten diese Korrektur-Updates unbedingt installieren. Denn nur so können weiterführende Fehler in der Abrechnung, bei der Erstellung von Formularen oder auch bei den medizinischen Dokumentationen schnellstmöglich behoben werden.

Quelle: KBV