Neue Kostenpauschalen für endoskopische Zusatzinstrumente zur Einmalnutzung

EBM-Änderungen zum 1. Juli 2020

Hersteller und Vertreiber von wiederverwendbaren endoskopischen Zusatzinstrumenten haben einige ihrer Endoskopieinstrumente auf Einwegprodukte umgestellt. Hintergrund ist unter anderem die neue europaweit geltende Medizinprodukteverordnung. Von den Änderungen betroffen sind insbesondere Polypektomieschlingen, PE-Zangen sowie Clipapplikatoren für Hämostase-/Endoclips.

Für endoskopische Zusatzinstrumente zur Einmalnutzung gibt es seit dem 1. Julifolgende drei neue Kostenpauschalen für Einmalmaterialien im EBM:

1. Einmal-Hochfrequenzdiathermieschlinge: 40460

Die Kostenpauschale 40460 ist mit 12,00 Euro bewertet und kann zusätzlich zu folgenden Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden:

  • 01742: Zuschlag zu Nr. 01741 für Abtragung von Polypen
  • 04515: Zuschlag zu den GOP 04511, 04513 und 04514
  • 04520: Zusätzliche Leistung(en) im Zusammenhang mit den GOP 04514 oder 04518
  • 08334: Zuschlag für die Polypenentfernung
  • 13260: Zuschlag zu der GOP 13257 für Polypenentfernung(en)
  • 13401: Zusätzliche Leistung(en) im Zusammenhang mit der GOP 13400
  • 13402: Polypektomie(n) im Zusammenhang mit der Nr. 13400
  • 13423: Zusätzliche Leistung(en) im Zusammenhang mit den GOP 13421 oder 13422
  • 30601: Zuschlag für die Polypenentfernung

2. Einmal-Probenentnahmezange: 40461

Die Kostenpauschale 40461 ist mit 8,00 Euro bewertet und kann zusätzlich zu folgenden Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden:

  • 01741: Totale Früherkennungskoloskopie
  • 04511: Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie
  • 04514: Zusatzpauschale Koloskopie
  • 08311: Urethro(-zysto)skopie
  • 09315: Bronchoskopie
  • 09317: Ösophagoskopie
  • 13400: Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie
  • 13421: Zusatzpauschale Koloskopie
  • 13422: Zusatzpauschale (Teil-)Koloskopie
  • 13430: Zusatzpauschale biliopankreatische Diagnostik
  • 13662: Bronchoskopie
  • 26310: Urethro(-zysto)skopie des Mannes oder gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen 4.2.1
  • 26311: Urethro(-zysto)skopie

3. Clip inkl. Einmal-Endo-/Hämo-Clipapplikator: 40462

Die Kostenpauschale 40462 ist mit 20,80 Euro bewertet und kann je Clip zusätzlich zu folgenden Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden:

  • 01742: Zuschlag zu Nr. 01741 für Abtragung von Polypen
  • 04511: Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie
  • 13400: Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie
  • 13423: Zusätzliche Leistung(en) im Zusammenhang mit den GOP 13421 oder 13422

Im Gegenzug wurde die Bewertung der entsprechenden ärztlichen Leistungen wie Koloskopie, Gastroskopie, Bronchoskopie und Urethroskopie sowie der entsprechenden Zuschläge für Polypenentfernung und gegebenenfalls weitere zusätzlich Leistungen abgesenkt, da in diesen Gebührenordnungspositionen die Kosten für mehrfach verwendbare Instrumente sowie die Aufbereitungskosten enthalten waren.

Für das zurückliegende Quartal 2/2020 müssen Praxen keine speziellen Maßnahmen ergreifen. So übernimmt die KVBW als Service die Kennzeichnung von Leistungen, wenn Kosten für Zangen, Schlingen oder Clips etc. zur Erstattung i. R. der Abrechnung eingereicht wurden. In solchen Fällen werden diese Kosten dann gegen Rechnungsnachweis erstattet und die abgerechnete Abtragung um die einkalkulierten Kosten mehrfach verwendbarer Materialien gemindert. Dies gilt für bereits eingereichte sowie noch zu erfolgende Abrechnungen des Quartals 2/2020.

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