Nachweisfrist für Fortbildung wegen Corona-Pandemie um ein Jahr verlängert

Zwölf Monate länger Zeit Punkte zu sammeln

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wurde für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein Jahr verlängert. Diese Regelung gilt für alle, die am 31. Dezember 2020 bei der KV Baden-Württemberg einen Status (Zulassung, Anstellung, Ermächtigung) hatten. Das heißt, dass der individuelle Fünf-Jahres-Zeitraum zum Nachweis der Fortbildungspunkte (CME-Punkte) für diese Ärzte und Psychotherapeuten ein Jahr später endet. 

Die Verlängerung der Nachweisfrist für die Pflicht zur Fortbildung nach § 95d SGB V gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

Welche Fortbildungspunkte können für den Nachweis der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung eingebracht werden?

Sowohl die Landes­ärzte­kammer (LÄK BW) als auch die Landes­psychotherapeuten­kammer (LPK BW) haben ihren Mitgliedern einmalig 50 zusätzliche Fortbildungs­punkte für Selbststudium Corona gutgeschrieben.

Mitglieder der LÄK BW: Fortbildungspunkte, die zum Datum der Antragsstellung älter sind als fünf Jahre, können von der LÄK BW nicht mehr auf das Fortbildungszertifikat angerechnet werden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Team Fortbildungspflicht der KVBW.

Mitglieder der LPK BW: Die LPK erkennt die Verlängerung um ein Jahr durch die KV an. Sie berücksichtigt bei der Zertifikatserteilung einen um zwölf Monate verlängerten Nachweiszeitraum von insgesamt sechs Jahren.

Ein Fortbildungszertifikat kann immer nur für den aktuell laufenden Fünf-Jahres-Zeitraum gewertet werden. Dies gilt auch, wenn ein zweites Zertifikat innerhalb dieses Zeitraums vorgelegt wird. Eine Übertragung in die nächste Nachweisfrist ist nicht möglich! Sollten Sie durch die o. g. Vergünstigungen weitere 250 Punkte erreichen, nehmen Sie bitte Kontakt mit  Team Fortbildungspflicht der KVBW auf, bevor Sie ein Zertifikat bei der Landesärztekammer beantragen. 

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Direktkontakt

Team Fortbildungspflicht
07121 917-2000
  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
alternativ: fortbildungspflicht@kvbw.kim.telematik